ÄNDERUNG DER STUDIENORDNUNG?

3 Antworten

Die neue Studienordnung dürfte nur für Neuzugänge auch bei euch gelten. Du wirst nach der alten Verordnung geprüft und hast eigentlich mit der neuen nichts zu tun.

Ich nehme an, dass das bei dir so ist, wie in meiner Ausbildung auch. Hier gilt auch eine neue Verordnung und ich absolviere meine Wiederholungsprüfung nach der alten Verordnung

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr

Das kommt darauf an. Kennst Du die Gründe und sind diese nachvollziehbar? Und wie knapp war es wirklich bis zum Bestehen?


Acsin 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 02:02

Mit 4.1 nicht bestanden. Auf der Webseite steht, dass ich mit 5 Wochen rechnen kann bzgl. der Rückmeldung. Als ich meinem ersten Gutachter geschrieben habe, dass bald sich die Studienordnung ändert und das ich schnell eine Rückmeldung brauche, meinte er, dass er nicht davon ausgeht, dass ich nicht bestehen werde. Leider war ich so naiv und war eigentlich sicher, dass ich bestehe.

Calvinist  11.06.2025, 02:17
@Acsin

Dann sieht das Ganze ja nicht hoffnungslos aus.

Was wäre die Alternative? Noch mal eine Bachelorarbeit zu schreiben?

Acsin 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 02:20
@Calvinist

Ich darf die Bachelorarbeit nochmal Wiederholung, aber da ich noch 4 Monate habe, bis die neue Studienordnung eintretet, müsste ich nach der Bachelorarbeit noch weiter Module belegen, die durch die neue Studienordnung offen sind.

herzilein35  11.06.2025, 08:18
@Acsin

Die neue Studienordnung dürfte nur für Neuzugänge auch bei euch gelten. Du wirst nach der alten Verordnung geprüft und hast eigentlich mit der neuen nichts zu tun.

Ich nehme an, dass das bei dir so ist, wie in meiner Ausbildung auch. Hier gilt auch eine neue Verordnung und ich absolviere meine Wiederholungsprüfung nach der alten Verordnung.

Calvinist  11.06.2025, 09:42
@Acsin

Ich denke, für die Zulassung zur Bachelorarbeit kommt es auf die gegenwärtig erforderliche Anzahl der Creditpoints an. Daher wärst Du nicht betroffen von der neuen Studienordnung, wenn Du schon zugelassen wurdest. Ansonsten steht es Dir frei, rechtlich gegen die Bewertung vorzugehen, wobei es nach dem Ergebnis sehr wahrscheinlich ist, dass ein solches Vorgehen Erfolg haben wird. Gleichwohl wird sich das Ergebnis dadurch wahrscheinlich nicht deutlich verbessern.

Ich verstehe gerade das Problem nicht, welche Studienordnung ändert sich und was hat das mit dir zu tun? Für dich gilt auch weiterhin die Studienordnung, unter der du dich immatrikuliert hast.


Acsin 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 02:18

Leider nicht. Die Studienordnung ist im Jahr 2022 eingetreten, aber spätestens am 1.10. 2025 muss ich in die Studienordnung 2022 wechseln.

XXsadXX  11.06.2025, 02:53
@Acsin

Gibt es da keine Übergangsregelnungen, sodass du noch in der alten bleiben kannst

salome77  12.06.2025, 06:25
@XXsadXX

Ja, ist es, wenn es genug Zeit gab, das Studium nach der alten Studienordnung abzuschließen. Hier sind die Übergangsfristen ja bereits 3 Jahre, wenn die neue bereits seit 2022 gilt.

tryanswer  12.06.2025, 13:30
@salome77

Eine Änderung der Studienordnung für einen immatrikulierten Studenten bedarf immer dessen Zustimmung. die Universität oder Hochschule kann nicht einseitig den Ausbildungsvertrag ändern.