ÄNDERUNG DER STUDIENORDNUNG?
Ich wende mich an euch, um Rat zu suchen. Kürzlich habe ich erfahren, dass ich meine Bachelorarbeit nicht bestanden habe. Der Grund dafür ist, dass mein zweiter Gutachter mich durchfallen ließ, während zwei andere Gutachter meine Arbeit positiv bewertet haben. Leider hat sich die Rückmeldung verzögert (bekam nach 14 Wochen eine endgültige Rückmeldung) , was mir nun zusätzliche Probleme bereitet. Da bald eine Änderung der Studienordnung ansteht, habe ich durch die späte Rückmeldung nicht die Möglichkeit, meine Abschlussarbeit innerhalb der bestehenden Regelungen zu wiederholen.
Glaubt Ihr, dass ein juristisches Vorgehen in dieser Situation hilfreich sein könnte?
3 Antworten
Die neue Studienordnung dürfte nur für Neuzugänge auch bei euch gelten. Du wirst nach der alten Verordnung geprüft und hast eigentlich mit der neuen nichts zu tun.
Ich nehme an, dass das bei dir so ist, wie in meiner Ausbildung auch. Hier gilt auch eine neue Verordnung und ich absolviere meine Wiederholungsprüfung nach der alten Verordnung
Das kommt darauf an. Kennst Du die Gründe und sind diese nachvollziehbar? Und wie knapp war es wirklich bis zum Bestehen?
Ich darf die Bachelorarbeit nochmal Wiederholung, aber da ich noch 4 Monate habe, bis die neue Studienordnung eintretet, müsste ich nach der Bachelorarbeit noch weiter Module belegen, die durch die neue Studienordnung offen sind.
Die neue Studienordnung dürfte nur für Neuzugänge auch bei euch gelten. Du wirst nach der alten Verordnung geprüft und hast eigentlich mit der neuen nichts zu tun.
Ich nehme an, dass das bei dir so ist, wie in meiner Ausbildung auch. Hier gilt auch eine neue Verordnung und ich absolviere meine Wiederholungsprüfung nach der alten Verordnung.
Ich denke, für die Zulassung zur Bachelorarbeit kommt es auf die gegenwärtig erforderliche Anzahl der Creditpoints an. Daher wärst Du nicht betroffen von der neuen Studienordnung, wenn Du schon zugelassen wurdest. Ansonsten steht es Dir frei, rechtlich gegen die Bewertung vorzugehen, wobei es nach dem Ergebnis sehr wahrscheinlich ist, dass ein solches Vorgehen Erfolg haben wird. Gleichwohl wird sich das Ergebnis dadurch wahrscheinlich nicht deutlich verbessern.
Ich verstehe gerade das Problem nicht, welche Studienordnung ändert sich und was hat das mit dir zu tun? Für dich gilt auch weiterhin die Studienordnung, unter der du dich immatrikuliert hast.
Leider nicht. Die Studienordnung ist im Jahr 2022 eingetreten, aber spätestens am 1.10. 2025 muss ich in die Studienordnung 2022 wechseln.
Mit 4.1 nicht bestanden. Auf der Webseite steht, dass ich mit 5 Wochen rechnen kann bzgl. der Rückmeldung. Als ich meinem ersten Gutachter geschrieben habe, dass bald sich die Studienordnung ändert und das ich schnell eine Rückmeldung brauche, meinte er, dass er nicht davon ausgeht, dass ich nicht bestehen werde. Leider war ich so naiv und war eigentlich sicher, dass ich bestehe.