adolf hitler als profilbild strafbar?

7 Antworten

Du hast es ja sofort rausgetan. Am wahrscheinlichsten wäre ein persönliches Gespräch bei der Polizei. Ob es aber weiter strafrechtlich verfolgt wird und ob es in der Akte vermerkt wird, glaube ich eher weniger. Aber ist Auslegungssache.

Ich hoffe, du hast aus deinem Fehler gelernt, denn sonst kann es später wirklich Probleme geben.

In Deutschland wäre das nicht strafbar.

Als Arbeitgeber würde ich dich abmahnen, ein sehr ernstes Gespräch mir dir führen und im Wiederholungsfall fristlos kündigen.

Je nach Verlauf unseres Gesprächs würde ich auch so zusehen, dass ich dich schnell loswerde.

Ausversehen ein Bild "reingemacht" ? Das nimmt dir niemand ab. Das wird dir höchstens als provokativer grober Unfug angerechnet, auch wenn du es gleich wieder rausgetan hast, ich denke nicht, dass es strafrechtlich verfolgt wird, aber ich wäre auf deine Argumentation gespannt dich zu rechtfertigen.

Denke du hast gute Chancen dass es als grober Unfug durchgeht!

Aber sei zukünftig etwas vorsichtig mit diesem geborenen Österreicher, der ist echt nicht von ohne gewesen!

Besser du distanzierst dich von dem!


willeswissen45 
Beitragsersteller
 08.03.2023, 10:18

bekomm ich jetzt einen punkt ? hat das probleme mit meiner lehrstelle? aber danke

Iohanes  08.03.2023, 10:28
@willeswissen45

Kann ich echt nicht sagen, aber beteuere dass es ein unbedachter, schlechter Witz gewesen ist!

Denke man wird es dir nachsehen!

( das Monster ist ja auch schon 78 Jahre tot und du bist da vielleicht nicht ganz im Thema gewesen was für ein schrecklicher Mensch das war!)

Hitler ist ein Wahrzeichen verfassungswidriger Ideologie und Organisation.

Bei gutefrage lässt man dir so etwas womöglich durchgehen, ich persönlich würde es dir nicht durchgehen lassen, deine Ausrede, du hättest "aus Versehen" so gehandelt, ist so absurd, dass ich sie nicht glauben kann.

Wenn ich dich ernst nehmen soll, erkläre, wie man solcherart "aus Versehen" handelt.

Dass du dafür angezeigt wurdest, halte ich für :

* Angemessen : Ein Avatar ist ausreichend, um eine Drohung, Verhetzung, Verleumdung oder Beleidigung zu artikulieren. Eine Anzeige ist das legale Mittel zur Bestrafung solcher Handlungen.

* Geeignet : Auf diese Weise gewöhnt man dir ab, gedankenlos mit dem politischen Einfluss herumzuspielen, der dir durch die Verwendung politische Macht suggerierender Symbole entstehen könnte

* Erforderlich : Weil man so nicht aus Versehen handeln kann, weil Adolf Hitler dich an die Front geschickt hätte, anstatt dich im Internet Unfug treiben zu lassen. Verstehe dies : Weil das wahr ist, ist Hitler schlecht, und darum muss die Werbung mittels seiner Abbildung unterbunden werden. Darum ist die Anzeige erforderlich.

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Bei diesen drei Begriffen handelt es sich um Kriterien zur Beurteilung und Auffindung vernünftiger Amtshandlungen. Ich habe sie hier einmal beispielhaft erwähnt, weil du einen Nicknamen hast, der mir gefällt : willeswissen45.

Darum sollst du es wissen.