Adac?
Kann man mit seiner adac Mitgliedschaft auch das Auto der Schwester abschleppen lassen wenn man sagt dass man es selbst gefahren ist oder gibt das Probleme?
4 Antworten
Grundsätzlich ist die ADAC Mitgliedschaft personenbezogen. Das Mitglied ist also in jedem Fahrzeug geschützt, das es alleinverantwortlich steuert.
Das bedeutet: Ein fremdes Fahrzeug ist vom Mitglied alleinverantwortlich geführt, wenn es die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat und unmittelbar anstehende Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Fahrzeug lösen muss und darf. Das ist in der Regel nicht so, wenn sich der Fahrzeughalter mit an Bord befindet. Das Mitglied erhält dann nur die personenbezogenen Leistungen, nicht aber die fahrzeugbezogenen wie Pannenhilfe und Abschleppen. Steuern Sie aber ein fremdes Fahrzeug ohne dessen Halter an Bord, genießen Sie vollen Schutz und erhalten alle Leistungen .
https://www.adac.de/der-adac/verein/corporate-news/adac-community/
Die Mitgliedschaft gilt für die Person, nicht für das Auto. Wenn du keine Mitgliedschaft hast, kannst du den ADAC nicht beauftragen
Das wäre Betrug.
Geht, wenn Du körperlich beim Auto bist und Deine ADAC Mitgliedskarte dabei hast.