Abstandflächen Brandschutz Abstand?

2 Antworten

Grenzbebauung – Abstandsflächen rund ums Haus

Was Bauherren – und ihre Nachbarn – dürfen, und was nicht.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.bauen.de/a/grenzbebauung-so-viel-abstand-brauchen-haus-und-garage-zum-nachbarn.html

Auch für Wärmedämmverbundsysteme gibt es eine Vereinfachung:

Sie werden bis zu einer Dicke von 20 oder 25 Zentimetern schlicht ignoriert. Denn ansonsten könnten nachträgliche Dämmmaßnahmen die Abstandsflächen unter das erforderliche Mindestmaß rücken. Das heißt letztendlich dennoch, dass Bauherren, deren Häuser nah an das Nachbargrundstück gebaut sind, unter Umständen durch die Abstandsflächenregelung in der Wahl ihrer Fassadendämmung eingeschränkt sind.

Beispielsweise ist nicht in jedem Bundesland und nicht in jedem Fall ein Wärmedämmverbundsystem mit einer Dicke von mehr als 20 Zentimetern erlaubt.

Bewährte Maßnahmen der nachträglichen Wärmedämmung

Bestimmte Maßnahmen der nachträglichen Wärmedämmung haben sich in der Altbaumodernisierung als besonders praktikabel und wirtschaftlich herausgestellt.

Eine Auflistung und Empfehlungen findest du hier:

https://www.baunetzwissen.de/altbau/fachwissen/energieeinsparung/bewaehrte-massnahmen-der-nachtraeglichen-waermedaemmung-148236

Gut zu wissen:

Maßnahmen zur Wärmedämmung erweisen sich nicht selten als wertlos, weil sie von Anfang an nicht richtig geplant wurden.

Die nachträgliche Dämmung von Altbauten ist ein großer Markt, auf dem sich leider auch viele "Schwarze Schafe" tummeln, denen jedoch teilweise oder komplett die zwingend erforderliche Fachkompetenz fehlt.

Vorsicht ist auch geboten, wenn der vermeidliche Energieberater ganz zufällig einen Bauunternehmer kennt, der die Arbeiten zum Schnäppchenpreis würde.

Ob eine nachträgliche Dämmung auch tatsächlich etwas bringt kann eine Laie zum Zeitpunkt der Umsetzung nicht erkennen.

Fehler bei der Dämmung muss der Auftraggeber durch aufwendige Gutachten nachweisen und Schadenersatzansprüche in der Regel gerichtlich erstritten werden.

Die Kosten einer Klage müssen durch den Kläger zunächst voraus gelegt werden.

Unterliegt der Beklagte, können ihm selbstverständlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten in Rechnung gestellt werden.

Ein positives Gerichtsurteil bedeutet für den Kläger aber nicht automatisch auch ein positives Ende der Angelegenheit.

Meldet der Bauunternehmer Insolvenz an, bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten zzgl. dem Schaden sitzen. Für den Unternehmer ist es überhaupt kein Problem eine neue GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) anzumelden. Auch dann nicht, wenn noch andere Geschädigte erfolgreich geklagt haben. Im Gegensatz zum Einzelunternehmer, der mit seinem Gesamtvermögen haftet, ist die Haftung einer GmbH auf 25.000,- EUR beschränkt. Auf diesen Betrag, haben in der Regel bereits andere Gläubiger, wie Banken, Krankenkassen und Finanzämter Angemeldet.

Meine persönliche Meinung ist Folgende:

Die beschriebenen Szenarien müssen nicht eintreffen - aber sie könnten!

Im Bezug auf die Investition einer fach- und sachgerechten Dämmungen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, zum Verlust-Risiko, lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung ganz bestimmt.

Referenzen und der Vergleich von Preis-Leistungsverhältnissen sowie Transparenz bei den Kosten und eine leicht nachvollziehbare Beratung gehören auf jeden Fall dazu.

Ein großes Problem im Schadensfall ist oft, dass die Auftraggeber bereits vor Erhalt einer fachgerechten Leistung bezahlt haben.

Besser wäre auf jeden Fall erst nach Fertigstellung und Abnahme durch einen Sachverständigen, bestimmte Teilzahlungen leistet. So wird immer nur bezahlt, was nicht zu beanstanden ist. Macht die Firma z.B pleite, ist wenigstens noch das Geld da, um ggf. Folge-Handwerker bezahlen zu können.

Altbausanierung ist eine langfristige Angelegenheit. Von kurzfristigen Entscheidungen kann ich deshalb nur abraten.

Eine kompetente Beratung zu fairen Konditionen bieten z.B. auch die Verbraucherzentralen.

Aufgrund der Gewährleistungspflicht ist es oft schwierig einen Handwerker zu finden, der den Pfusch nacharbeitet.

Basiswissen und eine umfangreiche Orientierungshilfe für seriöse Beratungsangebote findest du hier:

Den richtigen Dämmstoff und das richtige Dämmmaterial finden

https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/sanieren-bauen/daemmen/daemmstoffe/

Rechnet sich Wärmedämmung?

https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/sanieren-bauen/daemmen/

Welche Fördermittel gibt es für Wärmeschutz?

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/tipps-so-packen-sie-die-waermedaemmung-fuers-eigenheim-richtig-an-40001

Viel Erfolg!
  1. Nein. Hier gilt der Bestandsschutz. Rückbauen musst du nicht, weitere An- Aufbauten gehen aber auch nicht mehr.
  2. Was soll denn nachgedämmt werden? Allenfalls die oberste Geschossdecke, mehr nicht! Wenn du nicht wesentliche Teile des Altbaues veränderst, kann dich niemand zur Wärmedämmung zwingen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung