Was ist ein Ersatzwohnhaus?

4 Antworten

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Wohnhaus im Außenbereich ...
Es gibt einen speziellen Bestandsschutz bei Wohnhäusern im Außenbereich. Allgemein darf da eigentlich nicht gebaut werden, bis auf einige Ausnahmen. Wenn ein solches Gebäude saniert werden muss, wäre ein Ersatzwohnhaus möglich, wenn anschließend das "alte" Haus abgerissen wird.
https://dr-kauch.de/neue-rechtsprechung-zum-bestandsschutz-fuer-wohngebaeude-im-aussenbereich/
Ob dann später der Abriß kontrolliert wird, ist eine andere Frage...
Ohne Architekt tut man sich da schwer.

sgtepic 
Fragesteller
 09.08.2021, 16:37

In unserem Fall braucht das Bestandshaus ein neues Dach und eine neue Fassade. Das alles wollen wir in dem Zuge des Anbaus miterneuern.

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Harry512  09.08.2021, 16:42
@sgtepic

Was du willst und was du lt. Bauvorschrift darfst, sind 2 Paar Schuhe. Das Haus steht im Außenbereich und da darfst du praktisch nix. Das Landratsamt baut dir vermutlich eine goldene Brücke an den Vorschriften vorbei, wenn du ein solches Formular ausfüllst. Du baust dann auf eigenes Risiko und der Bau wird vermutlich solange geduldet, bis irgend jemand dagegen angeht. Das wird vermutlich nicht das Landratsamt sein.

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"...nur nen Anbau machen." :-)

Also: Ein Anbau ist nichts anderes genehmigungstechnisch wie ein Neubau. Man braucht Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan, Bauzahlenberechnung (m², m³), Bauantragsformulare mit Erhebungsbogen. Das alles abgestempelt von einem Architekten.

Außenbereich? Ich bezweifle dass das genehmigt wird. Außenbereich ist mehr als schwierig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sgtepic 
Fragesteller
 09.08.2021, 13:11

Das haben Sie schon alles

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sgtepic 
Fragesteller
 09.08.2021, 13:19

Aber zurück zur Frage, hast du das mit dem Ersatz Wohnhaus schon mal gehört?

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pharao1961  09.08.2021, 14:49
@sgtepic

Wenn z.B. eine Wohnung durch Schimmelbefall unbewohnbar wird, dann muss der Vermieter eine Ersatzwohnung oder preiswertes Hotel für die Zeit der Sanierung zur Verfügung stellen.

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sgtepic 
Fragesteller
 09.08.2021, 15:19
@pharao1961

Ja gut. In dem Zusammenhang lasse ich mir das ja noch eingehen. Aber bei uns gehts um unser Haus, ohne Mieter.

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pharao1961  10.08.2021, 09:11
@sgtepic

Keine Ahnung. Würde ich drauf antworten: Es gibt keine Ersatzwohnung.

Kann auch sein, wenn ihr eine Ersatzwohnung angebt, dass die dann sagen: Wozu braucht ihr einen Anbau? :-)

Bauten/Anbauten/Umbauten im Außenbereich sind nicht gerne gesehen. Früher wurden solche "Sünden" hier und da mal genehmigt und teilweise versuchen die, das wieder gerade zu biegen.

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sgtepic 
Fragesteller
 12.08.2021, 15:39
@pharao1961

Wir haben das Schreiben erhalten. Darin wird gefragt, Seit wann das Haus von wem bewohnt wird, wie das Haus in den Besitz gekommen ist und was an dem Haus gemacht werden soll. Zusätzlich wollen die noch wissen, ob man das Haus dann vermietet oder selbst nutzt... das nennt sich dann tatsächlich "Formblatt Ersatzwohnhaus"

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pharao1961  12.08.2021, 15:54
@sgtepic

OK...

Auf jeden Fall reinschreiben dass das Haus vom Antragsteller selbst bewohnt wird, dass das Haus vererbt wurde und dass das Haus erweitert werden soll (der Grund muss natürlich passen; Familienzuwachs wäre z.B. ideal).

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sgtepic 
Fragesteller
 12.08.2021, 15:56
@pharao1961

Genauso ist es. Schon seit dem Bau des Bestandhauses im Familienbesitz und jetzt - durch Nachwuchs und Heirat - muss eine zweite getrennte Wohneinheit her

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pharao1961  12.08.2021, 15:57
@sgtepic

Perfekt!

Denke unter den Umständen nicht, dass es abgelehnt werden wird.

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sgtepic 
Fragesteller
 12.08.2021, 15:58
@pharao1961

ich hoffe es sehr. Wenn dich Details und Ausgang der Sache interessieren, melde ich mich nochmal

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Ihr habt doch bestimmt einen Architekten. Der sollte euch helfen können.

abenhard30  09.08.2021, 11:51

Das Landratsamt soll erklären, was sie da haben wollen.

Formulare, bei denen man eine Anleitung braucht um sie auszufüllen, sind sowieso Schrott. Aber wer sagt das mal den Damen & Herren Bürokraten.

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Harry512  09.08.2021, 16:52
@abenhard30

Beim Bau eines Hauses ist aus gutem Grund ein Architekt zwingend vorgeschrieben. Für Ämter und Behörden sind die Archtekten die Ansprechpartner, nicht der Bauherr als Laie, dem man alles erklären muss, auch wenn viele Heimwerker das nicht einsehen.

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abenhard30  09.08.2021, 17:11
@Harry512

Architekten haben eine Zusatzausbildung in "Bürokratie und Formulare-Ausfüllen"? Gut zu wissen.

Wer zahlt eigentlich den Zusatzaufwand, den der Architekt mit Formulare-Ausfüllen verbringt? Das macht der doch sicher nicht pro bono

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Harry512  09.08.2021, 19:03
@abenhard30

Architekten haben die Ausbildung, um mit den Behörden in ihrem Fachbereich zu kommunizieren. Natürlich lassen sich die Architekten für ihre Arbeit bezahlen, dafür gibt es die HOAI, also die Honorarordnung für A. + Ing.
Wenn der Architekt mit der Planung beauftragt wurde, sollte im Regelfall das Ausfüllen der Formulare für einen gültigen Bauantrag enthalten sein. Die Regel-Leistungen lassen sich ebenfalls anhand der HOAI feststellen.
Wenn es nur um die Baupläne geht, dazu braucht man keinen Architekten. Die Zeichnungen kann jeder Bauzeichner machen.

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abenhard30  09.08.2021, 21:29
@Harry512

Wieder was gelernt.

Dass es zum Berufsbild von Architekten gehört, sich mit dem Ausfüllen unverständlicher Formulare zu befassen, und sich mit dem Amtsschimmel rumzuschlagen, wusste ich tatsächlich nicht.

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sgtepic 
Fragesteller
 09.08.2021, 11:53

Wir haben einen Bauzeichner, auch der weiß das leider (noch) nicht. Sowas wurde bei ihm noch nie benötigt

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Frag mal beim Landratsamt selbst nach.

Die werden ja wohl hoffentlich erklären können, was sie da anfordern.

Solche Anträge sind leider eine Wissenschaft für sich, und dauern nicht selten länger als die eigentliche Baumaßnahme. Die Herren Verwalter und Bürokraten wollen ja auch beschäftigt werden.