Abschlussprüfung Täuschungsversuch?
Hallo,
ich habe gestern meine Abschlussprüfung geschrieben und durfte als Hilfsmittel DIN 5008 verwenden.
Ich habe mir die DIN 5008 von einer Freundin geliehen und nach der Prüfung ist mir aufgefallen, dass in den letzten Seiten Notizen gemacht wurden. Das Hilfsmittel wurde während der Prüfung von den Lehrern durchgeschaut (auffällig lange), wobei ich mir natürlich nichts dachte weil ich nicht davon wusste und danach hat er sich vorne etwas notiert.
Ich wurde von den Lehrern während der Prüfung und im Nachhinein nicht darauf angesprochen, aber habe jetzt Angst das ich durch meine Prüfung fallen werde.
Ich es für den Nachweis zum Täuschungsversuch notwendig, dass mich die Lehrer direkt darauf ansprechen oder kann es auch im Nachhinein sein, dass da noch was auf mich zukommt?
Könnte ich den Lehrer im Nachhinein auch ansprechen und ihn fragen, oder wird er es denn direkt der IHK melden (falls er es nicht gemeldet hat)?
Liebe Grüße
4 Antworten
Es wird erst geschaut, ob du die Notizen für die Klausur gebraucht und benutzt hast. Erst dann kommt es dazu, ob die Klausur gewertet oder nicht gewertet wird.
Abwarten. Unwahrscheinlich das es im nachhinein als Täuschungsversuch gilt
nein er muss dich nicht ansprechen. welchen Sinn hätte es? das du unnötig die Prüfung störst?
Ich würde versuchen den Kontakt zu ihr aufzubauen das dir erst im nachhinein bewusst wahr das Notizen auf den letzten Seiten vorhanden war. Ob sie das glaubt sei mal dahin gestellt...
es ist halt auch ne Frage was für Notizen das waren. es ist doch ein Unterschied wenn da lösungen oder lösungswege notiert wurden die nicht in der DIN stehen oder eine einkaufsliste von letzter Woche.
wenn es der selbe inhalt wie in der DIN ist dann sollte es eigentlich kein Problem darstellen. Das er dich nicht direkt nach der Prüfung angesprochen hat kann daran liegen das er das erst klären und überprüfen muss. deswegen die notizen.
was sind denn das für Prüfungen, vor allem was für eine Schule, bei denen lediglich ausgewählte Druckerzeugnisse zugelassen sind?
"Keine privaten Notizen", das kommt doch aus Zeiten, als der Rohrstock noch zum Handwerkszeug des Lehrers gehörte.
Sollten die handschriftlichen Bemerkungen bereits die Lösungen der gestellten Aufgabe beinhalten (wobei ich nicht weiß, woher deine Freundin das wissen sollte), dann ist das etwas anderes.
Kann ich davon ausgehen, dass es um die Gestaltung von Briefen, Artikeln, Büchern ... ging?
Die Notizen können doch nur ergänzende Erklärungen enthalten. Wenn die nicht von dir sind, konntest du damit sicher wenig anfangen, der Lehrer u.U. auch nicht.
Wie also kann dann ein Lehrer etwas, was er selbst nicht verstanden hat, als Betrugsversuch werten? Irgendwann müsste er es ja mal vor anderen begründen.
Wir Studenten durften schon um 1965 alles was wir schleppen konnten, zu Prüfungen mitbringen (nur keine andere Person).
Es ging um die Formatierung (Gestaltung) von Briefen im Büro, wobei der "Spicker" den gleichen Inhalt hat, wie im gestatteten Hilfsmittel. Es ging also nur darum, wo man einen Absatz macht (ich kann zumindest nicht mehr daraus deuten). Falls ich das Schreiben zu einem Täuschungsvorwurf bekommen sollte, kann ich doch rein theoretisch ein Bild als Anlage hinzufügen, wo ersichtlich ist das es nur um diese Formatierung geht
ich würde mir keine Gedanken darüber machen.
Einmal hätte der Lehrer oder Aufsichtsführende das Buch oder Heft mit den Notizen einziehen müssen. So kann ja nicht mal bewiesen werden, dass du es hattest. Gib es an deine Freundin zurück und von der können sie es nur mit Gerichtsbeschluss bekommen.
Wenn die trotzdem so eine Notiz als Täuschung werten, würde ich Widerspruch einlegen. Dann müssen schon mehr als eine Person den Vorfall untersuchen.
Auch als die Prüfung vorbei war hat er mich nicht darauf angesprochen und wirkte viel zu freundlich zu mir. Dort standen Formatierungen für einen Brief, die komischerweise auch im normalen DIN-Heft zu finden waren.