Abhauen strafbar?
Macht man sich strafbar wenn man einem minderjährigen beim abhauen unterstützt?
3 Antworten
Das kommt auf das Alter des minderjährigen an.
Bei Jugendlichen über 14 ist ein unterstützen nicht strafbar.
Strafbar wird es nur wenn Gewalt, Gewaltandrohung oder Manipulation des Jugendlichen vorliegt.
Bei unter 14 jährigen kann auch schon das bei sich übernachten lassen ohne das die Eltern das wissen als Entziehung minderjähriger gelten, und entsprechend strafbar sein.
Woher soll ich das wissen ich kenne dich ja nicht.
Prinzipiell kann ich dabei aber erst mal nichts strafbares sehen. Solange er über 14 ist, und du ihn nicht versuchst zu manipulieren.
Du musst aber immer damit rechnen das dir genau das vorgeworfen wird, wenn der Jugendliche bei dir gefunden wird.
Erzählst du ihm dann etwas wie "deine Eltern wollen dich ja gar nicht mehr zurück" damit er bei dir bleibt würde das wohl als Manipulation (im Gesetztestext "List" gelten.
Und natürlich können die Eltern ihn immer durch die Polizei bei dir abholen lassen, und es wird auch nach ihm polizeilich gesucht.
Der Vater kennt ja sogar meine Adresse und wenn ich gefragt werden würde, dann würde ich halt auch sagen wo er ist und er kann jeder Zeit nach Hause, aber er sieht seine Familie nicht mehr als familie und ich hab damit eigentlich nichts zu tun, er ist ja mein Freund und nicht mein Spielzeug, ich möchte ja nur das beste für ihn auch wenn ich nicht weiß wie ich das Erreichen kann. Ich glaube ich könnte ihn hier besser fördern in seinen stärken und ihn ermutigen mit Ausbildung und Schule, je nachdem was er machen möchte, aber ich denke das Jugendamt ist dabei einfach kacke.
Wie stellst du dir das den vor?
Ein Schulbesuch bei dir wird gar nicht möglich sein, die kann er nur in der Nähe seines offiziellen Wohnortes besuchen.
Wenn er über 16 ist könnte er mit Einverständnis der Eltern eventuell auch ganz offiziell bei dir wohnen, aber eben nur mit Ihrem Einverständnis.
Unter 16 geht das aber ganz sicher nicht.
Es wird wohl darauf hinauslaufen das die Eltern es ein paar Tage dulden, und dann die Polizei bei dir vor der Tür steht, um ihn zurück zu den Eltern zu bringen.
Es könnte wahrscheinlich dann unter Strafe fallen, wenn man weiß, wo der Gesuchte ist und sich weigert, es herauszurücken. Das Abhauen selbst dagegen ist schon mal nicht strafbar.
Das ist "Strafvereitelung" oder wie man das nennt.
Damit es Strafvereitelung ist müsste ja überhaupt etwas strafbares passiert sein.
Der minderjährige der abhaut macht sich aber nicht strafbar.
Strafvereitelung wohl kaum, oder ist der Minderjährige hier ein Straftäter?
Auch wenn man denen ein zugticket zahlt?