Abgreibungs Pille?

7 Antworten

Um abtreiben zu können, muss die Schwangerschaft als erstes von einem Arzt bestätigt werden.

Der Arzt kann entscheiden, ob er dich für reif genug hält oder deine Eltern informiert.

Als nächstes erfolgt ein Gespräch bei einer Beratungsstelle. Dort wird dir dann auch erklärt, welche Möglichkeiten es zur Abtreibung gibt und ob und wie viel das kostet.

Eine abtreibungspille? Du meinst wahrscheinlich die Pille danach. Die ist aber nicht zum abtreiben sondern um den Eisprung zu verschieben um eine Schwangerschaft zu verhindern. War die Panne z.b gestern oder in den letzten 72 Stunden kannst du diese in der Apotheke bekommen und so mit Glück deinen Eisprung verschieben. Die bekommst du ohne rezept und kostet ca 30 bis 40 Euro.

Wenn du denkst das du schwanger bist solltest du erstmal einen test machen das geht 19 tage nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr. Und ist der test positiv gehst du zum Frauenarzt der muss die Schwangerschaft bestätigen. Dann musst du zu einer Beratungsstelle wegen Abtreibung. Diese kostet einige hundert Euro was meines Wissens die Kasse nicht übernimmt. Ausserdem brauchst du zwingend die Unterschrift deiner Eltern weil du minderjährig bist.

LG und alles gute

Kittyhawkins  09.03.2022, 07:13

Doch, es gibt eine Abtreibungspille. Sie darf bis zur 9. Woche verschrieben werden und ja, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

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Elli113  09.03.2022, 09:48
@Kittyhawkins
 ja, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Nicht generell. Es muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden und zwar vor der Abtreibung.

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Kittyhawkins  09.03.2022, 10:16
@Elli113

Na und? Der Ablauf macht doch meine Antwort nicht unruchtig! Oder glaubst du, der Arzt rückt die Pille raus, bevor die Kostenübernahme nicht geklärt ist?

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Elli113  09.03.2022, 10:40
@Kittyhawkins
Der Ablauf macht doch meine Antwort nicht unruchtig!

In Bezug auf deine Aussage, dass die Kosten übernommen werden, hast du halt nicht recht.

Die Kosten werden eben nicht generell von der Krankenkasse übernommen. Grundsätzlich ist eine Abtreibung gem. §218a Abs. 1 nämlich auch weiterhin rechtswidrig (aber straffrei) und ist deswegen eben KEINE Kassenleistung.

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Kittyhawkins  09.03.2022, 10:58
@Elli113

Sorry, aber das ist Geschwurbel! Die Kosten werden grundsätzlich übernommen! Zu den Voraussetzungen dazu habe ich mich nicht geäußert, das darf die Fragestellerin gerne mit dem Arzt besprechen!

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Elli113  09.03.2022, 11:43
@Kittyhawkins

Nein, das ist kein Geschwurbel. Die Kosten werden eben NICHT übernommen, wenn es nicht ein Abbruch mit medizinischer oder kriminologischer Indikation ist.

Es sei denn, die Schwangere hat kein oder ungenügendes Einkommen, dann werden die Kosten eben doch ausnahmsweise übernommen.

Lies doch gerne auch den Kommentar von armeskaenguru, der hat das nämlich auch geschrieben.

Und eine Quelle liefere ich dir auch gerne noch dazu:

BMFSFJ - Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

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Kittyhawkins  09.03.2022, 11:47
@Elli113

Blaaablaaaaablaaaaa... 🙄

Das Kind ist vierzehn!! Das reicht vollkommen aus als Grund für eine Kostenübernahme!

Danke für das Gespräch und dir einen schönen Tag!

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Elli113  09.03.2022, 12:02
@Kittyhawkins
Das Kind ist  vierzehn!! Das reicht vollkommen aus als Grund für eine Kostenübernahme!

Sicher, in diesem konkreten Fall würden die Kosten übernommen. Dennoch ist und bleibt deine Aussage

! Die Kosten werden grundsätzlich übernommen!

halt falsch. Auch wenn dir das nicht passt.

Dir auch noch einen schönen Tag.

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Kittyhawkins  09.03.2022, 12:31
@Elli113

Der Grundsatz besteht in diesem Fall in den dafürsprechenden Umständen, nicht in den dagegensprechenden.

Auch, wenn dir das nicht so recht einleuchten möchte. 😌

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isebise50  09.03.2022, 14:35
@Kittyhawkins

Um dieses „Gewusel“ mal aufzulösen:

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung (also auf eigenen Wunsch ohne Indikation) nach Pflichtberatung und mindestens 3-tägiger Bedenkzeit in den ersten drei Monaten zwar straffrei, nichtsdestotrotz aber rechtswidrig - auch für eine 14jährige.

Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch auch keine Kassenleistung.

Übernommen werden nur die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Die Krankenkassen bezahlen Schwangerschaftsabbrüche, wenn sie nicht rechtswidrig sind. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder auch eine kriminologische Indikation zugrunde liegt, werden also von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.258 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

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armeskaenguru  09.03.2022, 08:19

Es ist nicht zwingend nötig, zum Frauenarzt zu gehen. Wichtig ist, dass zuerst mal ein positiver Schwangerschaftstest vorliegt. Der Arzt, der die Abtreibung durchführt, wird eh kontrollieren, ob eine Schwangerschaft vorliegt und wie weit sie ist. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Abtreibung, wenn kein oder ein ungenügendes Einkommen vorliegt, der Antrag muss vor der Abtreibung gestellt werden. Im Alter von 14-16 Jahren entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit. Ist diese gegeben, was normalerweise der Fall ist, kann man ohne Zustimmung der Eltern abtreiben. Ab 16 Jahren kann man selber über eine Abtreibung entscheiden.

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Hallo Anonymgirl, warum denkst du denn, dass du schwanger bist? Hattest du ungeschützten Geschlechtsverkehr und wartest jetzt auf deine Periode? Wie lange ist der Kontakt her?

Oder hast du schon einen Test gemacht, der positiv war? 

Du sorgst dich wegen deiner Eltern, sie sollen es nicht erfahren... verstehe!  Doch bevor du dich so verrückt machst, dich so sehr sorgst, sollte es ganz sicher sein, mit der Schwangerschaft. Dann ist noch genügend Zeit zum Überlegen, wie es gut für dich weitergehen kann. 

Der Arzt kann natürlich einen Ultraschall machen und alles genau feststellen. Ob die Eltern dann wirklich informiert werden liegt im Ermessen des Arztes.

Schreib gerne nochmal genauer, wie es bei dir aktuell ist? 

Viel Zuversicht und liebe Grüße, Nelly

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Interesse

Hallo

Weshalb denkst Du, dass Du schwanger bist? Hast Du einen Schwangerschaftstest gemacht?

Du kannst nicht einfach zum Frauenarzt die Abtreibungspille holen gehen. Für eine Abtreibung benötigst Du ein Beratungsgespräch z. B. bei Pro Familia. Danach ist eine Bedenkfrist von 3 Tagen einzuhalten. Da Du wohl kein Einkommen hast, übernimmt die Krankenkasse die Kosten auf Antrag. Der Antrag muss vor der Abtreibung gestellt werden.

Da Du 14 Jahre bist, muss der Arzt Dich für reif und einsichtig einstufen, was normalerweise der Fall ist. Damit kannst Du ohne Einwilligung der Eltern abtreiben. Mit der Beratungsstelle, Krankenkasse und Arzt kann Du das Vorgehen besprechen, dass die Eltern nichts erfahren.

Freundlichen Gruss

tm

Von Experte Kugelflitz bestätigt

Das ist etwas komplizierter, als du es dir vorstellt. Das Abtreiben mittels Pille erfordert diverse Arztbesuche und ein Beratungsgespräch bei einer anerkannten Beratungsstelle.

Keine Ahnung, wie du das hinter dem Rücken deiner Eltern durchziehen willst.

Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen ohne Einbezug der Eltern möglich, aber 14 ist schon sehr minderjährig...

Da weiß ich nicht, ob sich ein Arzt drauf einlassen würde.

Hast du denn überhaupt schon einen Test gemacht oder wieso glaubst du, schwanger zu sein?