Ab wie viel Uhr darf man rechtlich gesehen in der Früh staubsaugen?

9 Antworten

Die Nachruhe gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr, so etwas wie eine Mittagsruhe (13:00 - 15:00 Uhr) gibt es theoretisch nicht.

Mit anderen Worten: Um 6:00 Uhr morgens Staub zu saugen wäre zwar rücksichtlos gegenüber anderen, die nicht so früh 'raus müssen, aber es wäre nicht verboten!

Duschen ist übrigens zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt!

Loreley1980 
Fragesteller
 17.08.2021, 07:53

Ich würde Halt manchmal einfach gerne saugen, bevor ich nach der Arbeit schlafen gehe.

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Wenn Du zur Miete wohnst, könnte dazu eine Regelung im Mietvertrag/Hausordnung getroffen sein.

Ich wohne zur Miete und in der Hausordnung steht, ab 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Daran hält sich auch hier jeder im Haus.

Von der gesetzlichen Seite her dürfte man ab 6.00 Uhr.

Ich bin der Meinung, man sollte sich an gewisse Regeln halten und den Hausfrieden nicht unnötig strapazieren. Dann klappts auch mit den Nachbarn.

Loreley1980 
Fragesteller
 17.08.2021, 08:20

Einen Mietvertrag habe/brauche ich nicht. Und in der Hausordnung ist die einzige „Einschränkung“ dass man nur Käfigtiere in den Wohnungen halten darf, was quasi Hunde und Katzen ausschliesst

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AngiedieSchlaue  17.08.2021, 08:22
@Loreley1980

Du kannst von mir aus auch gerne um 24 Uhr Staub saugen. Ich bin schließlich zum Glück nicht Deine Nachbarin.

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Das kann von Bundesland zu Bundesland und auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. In der Hausordnung sind in der Regel die Bestimmungen formuliert, die jeweils gültig sind. Die Hausordnung kann außerdem weitergehende Regelungen enthalten. In der Regel endet die Nachtruhe um 6.00 oder um 7.00 Uhr. Hier ist es 7.00 Uhr.

Staubsaugen ist eine Lärmquelle, die vermieden werden kann, da man dies auch zu anderer Stunde vornehmen kann. Im Notfall geht auch mal ein feuchtes Tuch oder ein Handbesen. Ich wüsste jetzt nicht, was zu einer zu akzeptierenden Ausnahme führen könnte.