Ab welchem Alter darf man eine Ausbildung machen?

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Das sind keine Lehrberufe, sondern ungelernte Tätigkeiten. Wenn Du nach der 9. keine Ausbildung machst, mußt Du die 10 machen. Wenn Du nach der 10 weder eine Ausbildung oder Schule machst, bist Du bis 18 Jahre noch berufsschulpflichtig. Eine ungelernte Tätigkeit kannst Du also erst ab 18 Jahre ausüben.

14 Jahre

Denn eine Ausbildung darf in Deutschland nur beginnen, wer nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, wer also mindestens neun Jahre – in manchen Bundesländern auch zehn Jahre – eine allgemeinbildende Schule besucht hat. Danach ist man in der Regel mindestens 14 Jahre alt und gilt damit als Jugendlicher.

Mehr hier: https://www.baustoffwissen.de/kategorie-ausbildung/azubi-ratgeber/rechte-und-pflichten/minderjaehrige-azubis-was-ist-zu-beachten/#:~:text=Denn%20eine%20Ausbildung%20darf%20in,und%20gilt%20damit%20als%20Jugendlicher.

Woher ich das weiß:Recherche

Man ist aber immer noch Berufschulpflichtig

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@Strolchi2014

Art. 39

Berufsschulpflicht

(1) Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 genannte Schule besucht wird.

(2) 1Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. 2Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. 3Die Berufsschulpflicht nach Satz 1 schließt die Verpflichtung zum Besuch des Berufsgrundschuljahres ein, wenn es für den gewählten Ausbildungsberuf nach Art. 11 Abs. 4 eingeführt ist.

(3) 1Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer

1.

in den Vorbereitungsdienst nach Art. 26 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Art. 35 Abs. 2 LlbG oder §§ 11, 12 der Bundeslaufbahnverordnung oder einen entsprechenden Vorbereitungsdienst nach dem Laufbahnrecht eines anderen Dienstherrn eingestellt wurde,

2.

der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Bayerischen Bereitschaftspolizei angehört,

3.

ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableistet,

4.

ein Berufsvorbereitungsjahr, das Berufsgrundschuljahr, ein Vollzeitjahr an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule oder einen einjährigen Vollzeitlehrgang, der der Berufsvorbereitung dient, mit Erfolg besucht hat,

5.

den mittleren Schulabschluss erreicht hat,

6.

von der Berufsschule nach Art. 86 Abs. 3 Nr. 4 Halbsatz 2 entlassen ist.

2Absatz 2 bleibt unberührt.

(4) 1Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis können allgemein oder im Einzelfall vom Besuch der Berufsschule befreit werden

1.

bei einem Besuch von Vollzeitlehrgängen, die der Vorbereitung auf staatlich geregelte schulische Abschlussprüfungen dienen,

2.

nach elf Schulbesuchsjahren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht,

3. bei Vorliegen eines Härtefalls.

2 Absatz 2 bleibt unberührt.

quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-39?AspxAutoDetectCookieSupport=1#:~:text=(2)%201Wer%20in%20einem,ausgenommen%20sind%20Auszubildende%20mit%20Hochschulzugangsberechtigung.

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@Albo03

Alles gut und schön was du da reinkopiert hast, aber Nageldesign und Make Up Artist ist deswegen immer noch kien anerkannter Ausbildungsberuf mit Abschluss vor der Kammer. D.h. sie muss noch bis sie 18 ist zur Berufsschule..

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@Strolchi2014

Ich habe lediglich die Frage beantwortet die gestellt wurde:

Ab welchem Alter darf man eine Ausbildung machen?

aber trotzdem danke für dein Hinweis :)

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Die Schulpflicht / Berufsschulpflicht geht in den meisten Bundesländern bis 18J.

"Nageldesignerin, make-up artist" - das sind ja keine richtigen Ausbildungen, deshalb können die nicht angerechnet werden für die Schulpflicht / Berufsschulpflicht.

Die Frage ist also eher, ob und wann du selbst das zusätzlich zur Schule / Berufsschule schaffen kannst.

Nageldesign und Make Up Artist ist schon mal kein Ausbildungsberuf mit Abschluss.

Wenn du deinen Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse hast, darfst du das machen.

Aber du musst noch zur Berufsschule..

Man muss mindestens Jugendlich sein, sprich 14. Doch bei manchen Ausbildungen, die gefährlich werden können oder etwas mit Jugendschutz zu tun haben wie z.B. Arbeit in einem Casino, muss man mindestens 16 bzw. 18 sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung