Ab wann ist was Gekauft

13 Antworten

  • Gekauft ist etwas sobald der Vertrag geschlossen würde

  • Mündliche, schriftlich, wie auch immer

  • Ob die Ware nun bezahlt ist oder nicht, hat auf den Kaufvertrag zunächst erstmal keinen Einfluss.

  • Bis zur vollständigen Bezahlung bist du der Besitzer einer Ware und der Händler der Eigentümer.

  • Hast du die Ware vollständig bezahlt, geht sie in dein Eigentum über.

  • Und erst dann hast du z.B. das Recht die Ware selbst an jemand anderen weiter zu verkaufen.

  • Gibst du die Ware zurück, z.B. innerhalb des Widerrufsrecht, wird der Kaufvertrag gewandelt, das heißt rückabgewickelt.

  • Hast du bereits eine Anzahlung oder den vollen Kaufpreis bezahlt, bekommst du natürlich auch dein Geld zurück.

  • Willst du trotzdem etwas zurückgeben, obwohl du aber keine gesetzlichen Möglichkeiten mehr hast, bist du auf die Kulanz des Händlers angewiesen, er muss die Waren nicht zurücknehmen.

  • Also wichtig ist, dass man weiß, das zu einem Vertrag immer 2 Partner gehören.

  • Einseitig kann man Verträge immer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen für nichtig erklären.

  • Ansonsten hätte der Händler ja auch das Recht, bei dir vor der Tür zu stehen und das Handy zu verlangen.

Und wenn sich sowieso niemand an Verträge halten muss, kann man es auch ganz lassen.

Aber das steht auch alles in deinem Vertrag.

  • Hast du etwas bei einem Händler im Internet gekauft, hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

  • Begründen musst du deine Entscheidung nicht.

Wenn du das Handy zurückgeben möchtest, dass wäre es aber auch gut wenn du nicht vorher noch damit rumspielst und es original verpackt zurück schickst.

  • Dazu bist du zwar nicht verpflichtet, aber das ist einfach eine Frage von Anstand.
  • Denn wenn du weißt das du es nicht willst brauchst du es ja auch nicht zu testen.

Wenn du die Annahme verweigerst, kommst du nicht mal in die Versuchung und sparst die die Lauferei zur Post.

Dann nimmt es der Postbote gleich wieder mit.

Bei Verträgen zwischen Privatleuten sieht es aber auch schon wieder ganz anders aus.

RobertLiebling  15.01.2015, 08:35
Bis zur vollständigen Bezahlung bist du der Besitzer einer Ware und der Händler der Eigentümer.

Dazu müsste ausdrücklich Eigentumsvorbehalt vereinbart sein. Ansonsten geht das Eigentum durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB) an den Käufer über.

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heurekaforyou  15.01.2015, 09:11
@RobertLiebling

Wirklich ganz toll - BRAVO !!!

Hast du die Frage gelesen? - Es geht um ein Handy, dass bestellt wurde.

Ich schreibe jetzt mal extra nicht Internet, damit du mich nicht anschließend wieder belehrst, dass man ja auch im Katalog bestellen kann.

Ich habe darauf hingewiesen, dass sich meine Antwort auf ein B2C Geschäft handelt, richtig?

Und jetzt meine Frage an dich:

Glaubst du nicht, dass der Eigentumsvorbehalt bestandteil der AGB des Händlers ist?

Such mal Allgemeine Geschäfts Beziehungen, egal von welchem Händler, in der ein Eigentumsvorbehalt nicht relevant ist und dann meldest du dich bitte noch mal bei mir.

Alles andere ist Erbsenzählerei !!

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RobertLiebling  15.01.2015, 13:15
@heurekaforyou
Alles andere ist Erbsenzählerei !!

Jura ist Erbsenzählerei!

Deine Antwort las sich als allgemeine Antwort auf die Frage "ab wann gilt ein Produckt als gekauft?". Denn wie kann man "im Internet" etwas "mündliche" oder "wie auch immer" bestellen?

Dazu meine Ergänzung - nicht mehr und nicht weniger.

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Du bestellst ein Handy. Der ist dann der erste Schritt zum Zustandekommen des Vertrages, also die erste Willenserklärung. Wenn du die Auftragsbestätigung bekommst, ist der Vertrag zustande gekommen. Die Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich, wenn der Verkäufer liefert oder übergibt. Dann ist der Vertrag auch zustande gekommen. Das ist dann der zweite Schritt, es gibt zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Mit der Übergabe wirst du Eigentümer, es sei denn, es wurde Eigentumsvorbehalt vereinbart. Dann wirst du erst Eigentümer, wenn du bezahlt hast. Wird kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, wirst du mit Übergabe unabhängig von der Bezahlung.

Die Bestellung gilt üblicherweise als Antrag. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Händler diesen annimmt. Entweder durch ausdrückliche Erklärung ("Auftragsbestätigung") oder durch schlüssiges Handeln (Lieferung der Ware).

Die Garantie beginnt aber nie vor Gefahrübergang, üblicherweise also Erhalt der Ware, zu laufen.

Ein Kaufvertrag kommt nicht erst dadurch zustande, daß einer eine Ware übergibt und der andere dafür bezahlt. Durch diese beiden Handlungen wird der Vertrag vielleicht erfüllt (wenn die richtige Ware übergeben und der volle Kaufpreis bezahlt wird). Aber rechtlich bindend ist das Geschäft schon vorher, nämlich mit der Einigung über den Kaufgegenstand und den Preis. Mit jeder Einigung über diese „essentialia negotii“ kommt automatisch ein Kaufvertrag zustande. Ab dann ist es sinnlos, die Zahlung oder di Lieferung zu verhindern, um sich vom Vertrag zu lösen. Denn ab dann ist der Vertrag bindend für beide Seiten, d.h.: jeder kann den anderen auf Erfüllung verklagen.

http://www.jochim-schiller.de/site/34/Ihre_Rechte_beim_Kaufvertrag.html

Hi eine Frage ab wann gilt ein Produckt als gekauft??

Ab übereinstimmender Willenserklärung. Bei online-Angebot also mit Auftragsbestätigung nach eingegangener Bestellung.

Ein Jahr Garantie Ab der Bestellung oder ab erhalt der Ware??

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und gilt bei Gebrauchtgeräten ab erstmaligem Kauf des Vorbesitzers.

Gewährleistung schuldet der Verkäufer ab Übergang, also Erhalt der Ware, aber nur für vorhandene und nicht bei Kauf benannte Mängel in den ersten 6 Monaten.

G imager761

priesterlein  15.01.2015, 07:52

Garantie ist nicht an den Hersteller gebunden. Er kann eine Garantie geben, aber es steht jedem Verkäufer frei, ebenfalls Garantien zu geben, falls er von dem, was er verkauft, so überzeugt ist.

Gewährleistung gilt zwei Jahre bei Neugeräten und nur in den ersten sechs Monaten ist es am problemlosesten, weil man bei einem Fehler in diesem Zeitraum davon ausgeht, dass er schon beim Verkauf vorlag oder zwanghaft entsteht. Später muss man dazu Beweise führen, wenn man sie in Anspruch nehmen will. Bei Gebrauchtgeräten kommt es auf den Verkäufer an, ob er die Gewährleistung ausschließt, was in besonderen Fällen geht, beschränkt oder voll gelten lässt.

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