Ab Anfang März arbeitslos?

2 Antworten

Es gibt mittlerweile Urteile wo der Arbeitnehmer kein Anspruch auf Gehaltszahlung hatte, weil er genau in der Kündigungsfrist krank war. Also vorsicht!

Wenn du krank bist, kannst du dich regulär arbeitsunfähig melden. Ich glaube, in deinem Fall ist dazu ein ärztliches Attest notwendig.

Es gilt für dich keinerlei Ausnahme.