60 Tage nachfasten?

1 Antwort

Wa alaikum salam wa rahmatullah

Die 60 Tage betreffen Eheleute, die im Ramadân absichtlich und bewusst Geschlechtsverkehr hatten.

Imam Malik sagte dass derjenige, der absichtlich ein Fastentag bricht also ohne einen islamisch rechtlichen Grund, so hat er nichts anderes zutun außer diesen Tag nachholen

imam nawawi sagte :

Wenn er einen Tag nachholt (bedeutet den Fastentag den er gebrochen hat) wenn er stattdessen dann einen Tag nachholt, so ist das ausreichend und dieses war auch die Ansicht von Abu hanifa, von Imam Malik, von Imam Ahmad und den meisten Gelehrten unter ihnen auch sehr viele Tabeen also die Schüler der Sahaba

An Eid al Fitr und an Eid al adha darf man nicht fasten