60€ DB Strafgebühr wegen kleinen Fehler?
Ich und meine Freundin haben beide gültige personenbezogene BildungsTickets (wir sind beide minderjährig), und sind heute zusammen im Zug gefahren. Wir hatten beide viel Zeug dabei, und die zweite Klasse war vollkommen überfüllt. Die erste Klasse war jedoch komplett leer, keine Menschenseele, also haben wir uns dazu entschieden uns erstmal dort reinzusetzten. Wir hätten uns sofort rausgesetzt wenn jemand was gesagt hätte! Der Zugkontrolleur kontrollierte uns natürlich. Wir haben ihm auch alles erklärt. Es ist das allererste Mal dass ich und meine Freundin sowas gemacht haben. Trotzdem besteht er darauf dass wir die 60€ Zahlen sollen. Er druckte uns dann so einen Strafbeleg mit Überweisungsdaten etc aus. Bekommt man normalerweise nicht einfach nur eine Mahnung beim ersten Mal, und beim zweiten Vergehen dann die Bestrafung?
5 Antworten
Das ist keine Strafe. Das ist erhöhtes Beförderungsentgelt. Denn das wechseln zu 1. Klasse ohne Ticket für die 1. Klasse ist Erschleichung von Leistungen.
Das Argument wir stehen auf, wenn jemand was sagt passt hier nicht.
Denn das die 1. Klasse teurer ist, als die 2.Klasse, weiß man gewöhnlich.
Bekommt man normalerweise nicht einfach nur eine Mahnung beim ersten Mal,
Die Forderung ist sofort fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf
und beim zweiten Vergehen dann die Bestrafung?
Du meinst z.B. der 1. Mord ist (straf)frei ?
Es gibt keine Verpflichtung euch erst nur eine Mahnung zu erteilen. Ihr habt unberechtigt die 1. Klasse benutzt und dies wird in den Beförderungsbedingungen halt mit dieser Gebühr geahndet.
wegen kleinen Fehler
Nein, wegen fahrens ohne gültigen Fahrausweis.
Und das IST die Verwarnung, da ihr vorsätzlich gehandelt habt hätte es auch eine Anzeige geben können.
Ihr seid schwarz gefahren = kein1. Klasse Ticket
das erhöhte Beförderungsentgelt ist damit berechtigt