6. Pia kauft beim Autohaus Peter Falke e. K. einen fünf Jahre alten Kleinwagen, zwei Wochen nach dem Kauf tritt erheblicher Ölverlust, was darf sie machen?

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Bei PKW Gebraucht-Verkäufen darf der Händler die gesetzliche Gewährleistung auf ein Jahr beschränken. Tritt aber innerhalb dieses Jahres ein erheblicher technischer Mangel auf, muss der Verkäufer den Mangel beseitigen, d.h. nachbessern. Zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt ein solcher Mangel nicht.

Anders sieht es aus, wenn der Mangel nachweislich arglistig verschwiegen wurde. Dann ist der Kaufvertrag unwirksam.

Sie darf das Fahrzeug reklamieren. Da die gesetzliche Gewährleistung greift.
Der Händler hat das Recht das Fahrzeug nachzubessern - zurücknehmen muss er es nur, wenn die Nachbesserung nach mehreren Versuchen scheitert.

Pia darf in den Kaufvertrag schauen und prüfen was sie unterschrieben hat und was die Gewährleistung abgedeckt da das Auto bei einem Händler gekauft wurde.