50 euro gefunden was tun?
Hallo ich habe neulich 50 euro auf dem boden neben der bank ( Bank da wo man geld bekommt !!) Gefunden . Jetzt weiß ich erlich gesagt nicht was ich tun soll !! Soll ich zur polizei oder zur bank ?? Was würdet ihr machen??
11 Antworten
Bei losem Bargeld ohne Börse kann man nicht mehr nachvollziehen, wer der rechtmäßige Besitzer ist! Wenn überhaupt, dann hättest Du gleich damit in die Bank gehen sollen. Die hätte noch nachvollziehen können, wer als letztes mit seiner Geldkarte am Automaten Geld abgehoben hat. Demjenigen ist sicherlich der Schein runtergefallen und er hat's nicht bemerkt.
Wenn Du das Geld jetzt zurückbringst, dann sackt es sich die Bank als Gewinn ein.
Ganz einfach: Abgeben und abwarten, ob es abgeholt wird. Stell' Dir vor, das hat eine Kleinstrentnerin verloren, die ohne die 50 € nicht über den Monat kommt. Zur Rechtslage: https://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_%28Deutschland%29 Die Ratschläge mit "behalten" sind das Hinterletzte! Wo leben wir denn?
Wenn das Geld zum Fundbüro gegeben wird, muß der Verlierer genau beschreiben, wo er es verloren hat. Übrigens: Die Bank würde das nach meiner festen Überzugung nicht "einstreichen". Warum auch? Sie wäre eher froh, das Geld einem glücklichen Kunden zurückzugeben. "Aufpassen und gut verstauen"? Du scheinst keine Ahnung vom Leben alter Menschen zu haben. Und: 50 € müssen abgegeben werden. Du kannst Dir nicht Dein eigenes Recht zusammenbasteln.
Ich glaube soetwas nennt man Korinthenkacker. Hallo? Es wurde bares Geld gefunden und da kann jeder kommen und sagen: mimimi ich hab da was verloren? Aber man kann bestimmt die Fingerabdrücke nehmen dann lässt sich der Besitzer bestimmt ausfindig machen.
Da Du offenbar nicht gelesen hast, hier die Regeln. Sei übrigens froh, daß ich den "Korinthenkacker" nicht beanstande.
Gesetzliches Schuldverhältnis
Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren. Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen und den Finderlohn. Der Finderlohn beträgt nach § 971 Abs. 1 BGB von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5 %, von dem Mehrwert 3 %, bei Tieren stets 3 %. Wurde die Sache in den Räumen einer Behörde, in den Beförderungsmitteln einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, so erhält der Finder nur den halben Finderlohn und auch das nur, wenn die Sache mehr als 50 Euro wert ist (§ 978 Abs. 2 BGB).
Ich würde 50 € abgeben; und das war's. Beleidigungen jeder Art darfst Du Dir in einem Forum "Gute Fragen" verkneifen.
Da es sich hier um einen sehr gringen Betrag handelt und der Besitzer nicht zu ermitteln sein wird, herzlichen Glückwunsch! Behalt es ruhig.
Aber 50 euro ist 50 euro , man kann doch dies nicht behalten , mhh gibt es auch möglichkeiten ohne es zubehalten ?
dann spende es für einen guten Zweck (SOS Kinderdörfer) dann haben die was davon die es auch brauchen
man darf zwar nur gefundenes geld bis zu 5€ behalten, aber an deiner stelle hätte ich auch den 50er mitgenommen.
Du schreibst es war neulich....Nur so als Gedanke.. Spende die Hälfte an einen Kinderschutzverein und vom Rest kauf dir was schönes:-) Der Besitzer wird sich wohl nach einer Weile ( " neulich" ) eh mit dem Verlust abgefunden haben.
Ja neulich mein ich vor ne stunde als ich von der schule gekommen bin !!
sorry neulich klingt nach " vor ein paar Tagen" Dann triff eine Entscheidung. HAst ja jetzt ein paar Meinungen.
Das Problem ist, dass JEDER behaupten kann, ihm gehöre das Geld. Denn wenn es da so ohne Personalien herumlag, kann keiner mehr nachvollziehen, wer es verloren hat - auch die Bank nicht. Die Bank würde es sicherlich dankend annehmen, es aber ihrem eigenen Guthaben zuschreiben. So blöd das auch ist für jemanden, der das Geld dringend benötigen würde, um über die Runden zu kommen. Derjenige hat mein vollstes Mitgefühl. Aber auch derjenige muss auf sein Geld aufpassen und es gut verstauen.