2 Wochen Urlaub im Sommer als Azubi?

9 Antworten

Urlaub ist nach § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Da Du Azubi bist, kann es keine "dringenden betrieblichen Gründe" für eine Urlaubsverweigerung geben, ein Azubi ist nicht dazu da eine Arbeitskraft zu ersetzen und der AG wird nicht nachweisen können, dass ohne den Azubi dem Betrieb "großer Schaden" entsteht.

Dazu kommt, dass jedem AN mindestens einmal im Jahr ein zusammenhängender Urlaub von mindestens zwei Wochen zusteht und Azubis sollen sowieso während der Berufsschulferien Urlaub nehmen.

Du hast per Gesetz (§ 7 (2) BUrlG) einen Anspruch darauf, mindestens 12 zusammenhängende Werktage in Folge Urlaub nehmen zu können.

Es ist also nicht nur "in Ordnung", so einen Urlaub zu beantragen, sondern dein gutes Recht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Natürlich ist das (nach erfolgter Absprache mit allen, die es betrifft) in Ordnung, wenn du dir als Azubi 2 Wochen Urlaub nimmst!

Das ist kein Problem, habe ich damals auch immer. Manche nahmen sogar 3 Wochen. Frag einfach deinen Ausbildner das wird sicher kein Problem sein, jeder hat Urlaub verdient du hast ja Anspruch auf 5 Wochen pro Jahr.

Als Azubi steht dir der Urlaub in den Ferien zu. Kannst also auch 3 Wochen Urlaub nehmen wenn du willst.