2 Festnetzanschlüsse, wie geht das?

6 Antworten

Früher hat man immer noch einen Anschluss der Telekom gebraucht, welche auch die Telekom in Rechnung gestellt hat (paar Mark). Heute brauch man natürlich auch noch einen Anschluss, aber der wird im Regelfall direkt vom Anbieter verrechnet.

Natürlich gibt es die Möglichkeit für zwei Anschlüsse, wenn euer Haus mehrere hat. Das kann man so pauschal jetzt natürlich per Ferndiagnose nicht sagen. Dann wäre das Geld natürlich auch gerechtfertigt, das war dann euer Fehler, weil ihr nicht richtig gekündigt habt.
Oder die Telekom hat irgendwas verbockt und aus Versehen weiter abgebucht.

Da hilft nur eins, Rechnungen anschauen, was da oben steht und dann bei der Telekom anrufen. Falls es zwei Anschlüsse sind, werden die auch sehen, dass er nie genutzt wurde. Und dann musst du halt geschickt mit ihnen verhandeln.

Die Darstellung ist etwas verwirrend, denn die eigentlich wesentliche Angabe fehlt. Verfügt die Wohnung über zwei unabhängige Anschlüsse (TAE-Dosen) oder nicht? Die Zuständigkeit der Telekommunikationsdienstleister enden nämlich nicht am Hausanschluß, sondern am Wohnungsanschluß. Sollte ein Wohnungsanschluß nicht verfügbar sein, müßte dieser erstellt werden, ehe die Leistung erbracht werden kann. Deshalb eine Fallunterscheidung.

1. Es gibt mehrere unabhängige Wohnungsanschlüsse

In dem Fall wäre die Position der Telekom berechtigt, denn dann wäre der Auftrag der Vodafone ohne Kündigung ausführbar gewesen und wohl als Neuanschluß ausgeführt worden, die Leistung der Telekom aber stünde noch theoretisch am alten Anschluß zur Verfügung. Dafür spräche, daß keine Rufnummernmitnahme erfolgte, also eine neue Nummer vergeben wurde.

Dagegen spräche aber, wenn der Vodafone-Anschluß an der TAE, also auch auf der Leitung, betrieben wird, auf der vorher die Telekom-Leitung gelegt war. Damit müßte eine Umschaltung vorgenommen worden sein (durch die Telekom als Netzbetreiberin), was aber eine wirksame Anmietung der Leitung durch die Vodafone voraussetzt. Zwei Anbieter können sich nicht eine Leitung teilen.

Alternativ möglich wäre, daß der Vodafone-Anschluß ein LTE-Anschluß ist, also die Festnetzleitung nicht nutzt. Wenn der Router nicht mit der TAE verbunden ist, wäre dies anzunehmen (und der wahrscheinlichste Fall). Sollte dies der Fall sein, wäre interessant, ob der Auftrag online oder in einem Shop erteilt wurde. Ggf. könnte dann die aktuelle Situation auf einen Betrugsversuch beruhen (Verkäufer erhielten 2010 meines Wissens eine höhere Provision auf LTE-Neuanschlüsse, was in Shops teils zu sehr fragwürdigen Beratungsleistungen führte).

2. Es gibt nur einen Wohnungsanschluß

Zuerst: es wird jetzt von einer Festnetzleitung und nicht von einem LTE-Anschluß bei der Vodafone ausgegangen, die 39,95 € ist ein Kombi-Tarif mit Telefonie und Internet.

Telefonie findet über die Vodafone-Nummer statt, damit ist die Leitung als durch die Vodafone angemietet anzusehen und steht der Telekom - auch für Internet -  nicht zur Bereitstellung ihrer Leistung zur Verfügung. Die dadurch eintretende Unmöglichkeit der Erbringung der geschuldeten Leistung aber ist schuldhaft, müßte also durch die Telekom vertreten werden.

Die Freigabe der Leitung für die Leistungen der Vodafone aber setzt voraus, daß eine Kündigung wirksam erfolgte, da eine Anmietung eine freie Leitung voraussetzt. Damit kann aus der Nutzung der Vodafone-Nummer (solange es kein LTE-Anschluß ist) auf eine wirksam erfolgte Kündigung geschlossen werden.

Bei einer zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung in diesem Fall (es bedarf aktiven Handelns der Telekom als Netzbetreiberin, damit entfällt Fahrlässigkeit) aber tritt auch ohne Mahnung Leistungsvollzug ein, denn die vorsätzliche Handlung bewirkt Unmöglichkeit, welche dann konkludent eine Verweigerung der Leistung enthält (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

ZU 1:

Im Falle zweier Leitungen ist das Verhalten der Telekom rechtmäßig, falls dsie Kündigung nicht übermittelt wurde. Hier könnte man allenfalls gegen die Vodafone vorgehen. Ein Problem besteht darin, daß strafrechtlich nicht mehr vorgegangen werden kann (Verfolgungsverjährung nach 5 Jahren), anders aber die nötigen Beweise nicht zu beschaffen wären, denn hier wäre die nicht erfolgte Weiterleitung der Kündigung entscheidend.

Zeitnah zum Anbieterwechsel hätte es Möglichkeiten gegeben, aber nach 6-7 Jahren ist nicht mehr ernsthaft ein bedingter Vertragsschluß mit der aufschiebenden Bedingung der Kündigung der Leitung oder ein offener Einigungsmangel einführbar. Das Versäumnis der letzten Jahre wirkt dann so, daß kein Richter (und hier ginge es über das Gericht) zu euren Gunsten entscheiden dürfte.

ZU 2:

Besser sieht es in diesem Fall aus, den ich aber für äußerst unwahrscheinlich halte. Da in diesem Fall die Telekom seit 2010 die Unmöglichkeit der Leistungserbringung selber verursacht hätte, wären die seither einbehaltenen Beträge zu Unrecht einbehalten worden. Auch ohne Kündigung wäre die weitere Einziehung bei vorsätzlich geschaffener Unmöglichkeit der Leistung auch nach § 263 StGB zu prüfen (Erfüllungsbetrug) und ein Anspruch auf Zahlung bestünde schon seit 2010 nicht mehr, da kein Annahmeverzug vorliegt.

Hier wäre nur die Frage, wie die Verjährung anzusetzen wäre, was dann darüber entschiede, welche Beträge noch zurückgefordert werden können. Eine Hinzuziehung eines Anwalts wäre ratsam.

Also ich würde dringend mal bei Vodafone nachfragen ob die wie beauftragt den Telekom-Anschluss gekündigt haben. Meistens haben die recht gute Aufzeichnungen über solche Vorgänge.
Was natürlich ärgerlich wäre, wenn die Vodafone-Mitarbeiter das nicht als "Ersatz" für den Telekomanschluss sondern als Bestellung eines Neuanschluss verstanden haben...

Dann würde ich (in jedem Fall) mal bei der Telekom anrufen und denen sagen, dass der Anschluss eigentlich gekündigt war und der Anschluss für euch gar nicht nutzbar war, weil (deren!) Techniker den Anschluss abgeklemmt hat (i.d.R. kommen nämlich TELEKOM-Techniker die den Anschluss für Vodafone freischalten).
Ob der Anschluss genutzt wurde lässt sich für die Telekom bestimmt ganz leicht nachvollziehen - einerseits hing da seit fast 10 Jahren kein NTBA mehr dran (sicher war das ISDN, bei dem großen Haushalt oder?), desweiteren sind seit 10 Jahren keine Ein- oder Ausgehend Gespräche mehr darüber geführt worden.

Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall (allerdings mit 2 Telekom-Anschlüssen), da hat die Telekom nach Prüfung die kosten wieder gutgeschrieben.

Ach ja:
Rein technisch geht das fast in jedem Haus zwei/viele Telefonanschlüsse zu haben: Da man nie genau weiß, wieviele Telefonanschlüsse mal in einem Haus benötigt werden, verlegt man i.d.R. ein Kabel mit mehreren Doppeladern pro Wohnhaus.

Richtig gute Chancen müsstest du haben wenn Euer APL verpombt ist (was leider nicht mehr so üblich ist). Wenn die Doppelader des alten Telekom-Anschlusses nämlich dort gar nicht mehr angeschlossen ist, nur die des Vodafone-Anschlusses, dann wurde euch die Leistung ja definitiv nicht zur Verfügung gestellt...

Evilina 
Fragesteller
 30.09.2017, 07:12

Danke sehr hilfreich!

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coyotede  30.09.2017, 07:24
@Evilina

u.U., wenn die Vodafone-Mitarbeiter sogar noch die Kündigung von damals finden, die sie an die Telekom geschickt haben, dann wäre es natürlich toll, wenn die die Kündigung von damals in Kopie einfach der Telekom nochmal zustellen würden mit dem Vermerk, dass diese Kündigung 2008 bereits schon mal zugeschickt wurde.

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PolluxHH  01.10.2017, 09:51
@coyotede

Es wäre nett, aber das Problem ist die anschließende Dauer der Zahlung. Eine einzige Zahlung ohne Anspruchsgrundlage aufgrund einer wirksamen Kündigung würde schon ggf. als konkludente Bestätigung der weiteren Wirksamkeit des Vertrages angesehen werden, was dann die Kündigung unwirksam werden ließe. Nach 6-7 Jahren aber gilt dies allemal, d.h. selbst der Nachweis einer erfolgten Kündigung bringt hier wenig.

Ich suche jetzt nicht, aber bei Mobilfunkverträgen reicht die Nutzung eines gekündigten Vertrages nach Wirksamwerden der Kündigung schon, um den Vertrag konkludent zu erneuern und die Kündigung unwirksam werden zu lassen. Hier wurde die bereitgestellte Leistung (nur dann dürfte die Telekom die geschuldete Gegenleistung erwarten) zwar nicht genutzt, aber bezahlt, also die Bereitstellung als gewollt behandelt.

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PolluxHH  30.09.2017, 08:45

Nach Verkauf der Arcor-Leitungen an die Telekom müssen sogar meines Wissens von der Netzbetreiberin, also der Telekom, beauftragte Techniker den Anschluß freischalten, da außer Zutritt zu den Servern die Vodafone keine physischen Zugriffsrechte zu den Leitungen besitzt. Techniker der Vodafone können nur den Fehler lokalisieren, bis zur TAE aber ist die Telekom zu beauftragen.

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coyotede  06.01.2018, 11:17
@PolluxHH

Wurden Arcor-Leitungen an die Telekom verkauft?

Vodafone/Arcor hat vllt. die Teilnehmeranschlussleitung von der Telekom gemietet, aber Vodafone/Arcor hat ab Vermittlungsstelle dann ein eigenes Leitungsnetz. Ja, die Aufschaltung der TAL macht ein von der Telekom beauftragter Techniker.

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Hallo Evilina,

ich muss zugeben, das alles klingt wirklich sehr spannend.

Normalerweise läuft ein Providerwechsel so ab, dass der neue Anbieter mit einem Anschluss beauftragt wird, dieser beim alten Anbieter eine Kündigung einreicht und zum vereinbarten Termin wird die Leitungsführung übernommen. Quasi ein fliegender Wechsel.

Bei euch scheint da etwas mächtig schiefgelaufen zu sein.

Was genau liefert euch Vodafone genau?
Und was genau bzw. welchen Tarif habt ihr bei uns?

Da das schon so lange her ist, vermute ich, dass ihr von uns "nur" einen reinen Telefonanschluss habt und Vodafone euch die DSL-Bandbreite und den Internetzugang liefert.

Aber das ist nur eine Vermutung. Die genaue Bezeichnung des Tarifes, den ihr bei uns habt (zu sehen auf der Rechnung von uns) gibt uns da schon etwas mehr Aufschluss.

Viele Grüße Daniel H. von Telekom hilft

Evilina 
Fragesteller
 30.09.2017, 09:33

Hallo, ja so gut ich weiß, wird auch von dem neuen Anbieter aus gekündigt, aber niemand weiß es, weil es zu lange her ist. Und haben bei Vodafone einen Tarif mit Internet und Telefon. Und bei Telekom heißt unser Tarif "Call&Surf Comfort(2).

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Evilina 
Fragesteller
 30.09.2017, 09:50

Wir zahlen für Telekom 39,95€ und für Vodafone 34,95€ oder so. Wir wolle nur das klären. Uns ist bewusst das man nicht das ganze Geld zurück verlangen kann aber irgendjemand muss ja Schuld dran haben. Und es ist für unsere Familie eine große Menge Geld. Wenn man das alles zusammen rechnen würde  kommt man bei ca. 3.500€ raus. Und es wurde nichts benutzt, davon kann man sich Lebensmittel kaufen, Kleidung und für die Kinder vorallem etwas. 

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Telekomhilft  30.09.2017, 10:50
@Evilina

Ok, dann ist definitiv kein Wechsel im klassischen Sinne
durchgeführt worden.

Spannend ist auch, wie Vodafone überhaupt einen eigenen
Anschluss schalten konnte, ohne unseren am Hausverteiler abzuklemmen. Es sei denn, ihr habt mehr als eine Verbindung zum Hausverteiler.

Habt ihr mehrere Telefondosen in der Wohnung? Oder läuft der
Anschluss von Vodafone über eine andere Verbindung als die klassische Telefondose?

Du kannst mir eure Kundendaten bei uns und eine möglichst
genaue Beschreibung des Sachverhalts über unser Formular
zukommen lassen. Dann schaue ich mir das mal im Detail an.

Viele Grüße Daniel H. von Telekom hilft

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PolluxHH  01.10.2017, 10:06
@Evilina

Ich gewöhne mich allmählich daran, daß meine Beiträge "überlesen" werden, aber die entscheidende Frage bleibt, ob

  • zwei Leitungen in eure Wohnung führen (zur Bereitstellung der Leistung muß der Anschluß in der Wohnung verfügbar sein, bei nur einer Leitung mit neuer, funktionierender Nummer wäre es der Telekom in der Wohnung seit dem Wechsel nicht mehr möglich, ihre Leistung anzubieten, so daß mindestens Unmöglichkeit bestünde, die aber vorsätzlich als Netzbetreiberin hergestellt wurde und zu vertreten wäre, somit durch Vorsatz eine dauerhafte Verweigerung der Leistung und damit Verzug der Leistung entstanden wäre),
  • mit der Vodafone ein LTE-Vertrag besteht, also die Festnetzleitung nicht dadurch belegt wird, oder
  • nur eine Leitung vorhanden und diese durch den Vodafone-Anschluß belegt ist (Wirkung siehe oben).
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Alicia54  30.09.2017, 11:05

Gegen Vodafone kommt man kaum an. Oft nicht mal gerichtlich, bzw. Urteile werden ignoriert oder “übersehen“, die finden immer einen Grund, warum sie im Recht sind. Und sei es nur, daß ihr nicht gleich reagiert habt, bzw Euch darauf verlassen habt, daß Vodafone ordentlich bei der Telekom gekündigt hat. Im Normalfall kann ein Telefonanschluss sowieso erst zum Ende der Vertragslaufzeit des bestehenden Vertragspartners (also bei Euch Telekom) gekündigt werden. *aber irgendjemand muss ja Schuld dran haben* Ja, und leider seit Ihr das. Zum Einen, weil Ihr die Doppelzahlung zu spät bemerkt habt und zum Zweiten, weil Ihr Euch blind auf Vodafone verlassen habt. 👀

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PolluxHH  01.10.2017, 11:18

Da das schon so lange her ist, vermute ich, dass ihr von uns "nur" einen reinen Telefonanschluss habt und Vodafone euch die DSL-Bandbreite und den Internetzugang liefert.

Dies war schon durch die Fragestellung ausgeschlossen, denn es wurde die Telekom-Forderung mit 39,95 € gekennzeichnet, was eine Kombi-Flat nahelegt, und es wurde gesagt, daß eine neue Telefonnummer von der Vodafone vergeben wurde, also derzeit über Vodafone telefoniert wird.

Dabei belegte auch eine reine DSL-Dienstleistung einen Anschluß, der nicht für einen analogen Telefonanschluß durch einen anderen Anbieter genutzt werden könnte, da Leitungen immer vollständig angemietet werden.

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Wichtig ist: Ihr habt jetzt (nochmals) gekündigt. 

Leider habt ihr versäumt direkt nach dem Abbuchen der unberechtigten Forderungen zu reagieren. 

Ob da noch was über Vodafone gehen kann -> fraglich.

Wurde damals die alte Rufnummer übertragen oder habt ihr eine neue Nummer bekommen?

Evilina 
Fragesteller
 30.09.2017, 08:17

Wir haben eine neue Nummer bekommen

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Gaskutscher  30.09.2017, 08:48
@Evilina

Mist. Hättet ihr die alte Nummer übernommen hätte es der Telekom ja klar sein müssen das ihr gewechselt habt. :(

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