18, schülerin obdachlos was nun?
So also, derzeit wohne ich zusammen mit meinem Freund (19) in einer wohnung die zwar von dem unterhalt der mir zu steht (bin schülerin und mein vater zahlt an meine mutter) bezahlt wird, dennoch steht meine mutter im mietvertrag. Es gab gestern einen richtig heftigen streit woraufhin meine mutter mir gegenüber gewalttätig wurde ich die polizei rief und sie anzeigte, mit dem endergebnis das sie mich und meinen freund ‚rausgeschmissen‘ hat und wir bis heute abend die wohnung geräumt haben sollen. Haben uns heute sofort den ganzen tag versucht zu informieren allerdings ohne erfolg wurden nur von der einen adresse zur nächsten geschickt.
Weiter geholfen wurde uns nicht nun sind wir ratlos und wissen nicht wohin mit uns. Wir haben weder geld noch freunde noch familie die uns aufnehmen könnten. Außerdem fange ich ab nächster woche an zu arbeiten auf 450€ basis aber ich habe leider keine ahnung wie und ob ich dazu überhaupt in der lage bin so lange wir keine unterkunft haben.
Daher meine Fragen:
wo könnten wir jetzt schlafen?
wo müssen wir uns melden die uns auch wirklich weiter helfen, da weder jugendamt noch sozial amt uns weiter helfen konnte?
7 Antworten
Du bist dort gemeldet. Man darf dich nicht in die Obdachlosigkeit werfen.
Ohnehin muss deine Mutter einen Gerichtsvollzieher bemühen, um euch rauszukommen. Wenn sie einfach die Schlösser austauscht, könnt ihr die Polizei rufen, egal ob Mietvertrag oder nicht ("verbotene Eigenmacht")
Hi, wohnt die Mutter auch in der Wohnung? Wenn nein, dann ist es "deine" Wohnung, Mietvertrag (zw. Mutter und dir z.B.) muß nicht schriftlich sein. Wohnt die Mutter auch in der Wohnung, dann ist es ihre und sie kann euch raus schmeissen.
Ansonsten, wie die anderen User schon schrieben, das Unterhaltsgeld sofort umleiten lassen!
Tja, und dann mal an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden, vielleicht gibt es dort Unterkünfte. Ferienwohnungen, Campingplatz, Pension. Natürlich braucht man Geld. Ansonsten, morgen zum Jobcenter ALG2 und Kosten der Unterkunft beantragen, für euch beide, ruhig erstmal vorsorglich.
Vielleicht beruhigt sich die Situation ein wenig und ihr sucht euch in Ruhe eine eigene Wohnung.
Also, wenn diese Wohnung deine/eure Meldeadresse ist und die Mutter nicht in dieser Whg. lebt, ist es eure Whg.(für die ihr Miete zahlt).
Dort dürfte euch niemand entfernen, erstmal.
Ja, die Mutter könnte dem Vermieter gegenüber den(ihren) Mietvertrag kündigen, fristlos geht das aber auch nicht.
Ihr habt einen mündlichen (nicht schriftlichen) Mietvertrag mit der Mutter. Ihr habt auch Rechte!
Die Mutter hat in der Whg. nichts (mehr) zu suchen, ihr habt Hausrecht. Auch die Polizei dürfte dort nichts machen, eure Whg., die Mutter hat eine andere (eigene) Whg.
Wie dem auch sei, am besten ist eine einvernehliche Regelung. Dein Geld (Unterhalt) usw. geht auf dein Konto und du überweist, damit die Miete.
Du könntest schlichtweg nicht gehen und dich ggf rauswerfen lassen von der polizei.
Alles erstes solltest du dein Vater anrufen. Er soll sofort den Unterhalt auf dich überweisen.
Nicht mehr an deine mum. Ihr steht das Geld nicht mehr zu weil sie dich aus der Wohnung geschmissen hat. (Sie muss aber dennoch die Miete weiter zahlen wie sie im Vertrag steht)
Du stehst gar nicht mit im Mietvertrag?
Mehr Tipps kann ich dir dazu leider nicht geben.
nein ich stehe leider gar nicht im mietvertrag das ist ja das problem trotzdem danke
Dann sieh zu das du da mit dem geld und dein Vater regelst. So dürfte sie mindestens ne miete aus eigener Tasche zahlen.
ja das ganze wäre auch kein problem kinder geld plus miete von meiner mom steht mir ja zu die sache ist nur kein mieter würde eine 18 jährige schülerin nehmen
Tja, dann müsste der Vater mal etwas tun. Er könnte Wohnraum anmieten.
Nach dem Rauswurf steht Dir der Unterhalt vom Vater zu und auch Deine Mutter ist somit barunterhaltspflichtig.
Die Finanzierung Deines Wohnraumes steht also nichts im Weg. Nun musst Du aber den Unterhalt einfordern und Wohnraum finden.
Viel Glück
Das Jugendamt wäre eine Anlaufstelle, eventuell müsst ihr in eine Obdachlosenunterkunft, bis ihr eine Wohnung gefunden habt.
nein in der wohnung wohnt sie nicht mit allerdings im selben haus also sie im 2. stock wir in der Kellerwohnung