17 jähriger haut 14 jährige was tun?

3 Antworten

Das ist als Körperverletzung nach §223 StGB strafbar. Körperverletzung ist aber ein Antragsdelikt, d.h. wenn der/die Geschädigte keine Bestrafung will, ist sie straffrei, sonst käme jeder Chirurg, der anderen den Bauch aufschneidet, dafür hinter Gitter. Wenn die Geschädigte auf gar keinen Fall will, dass er dafür bestraft wird, kannst Du nichts machen. Wenn das unklar ist oder wenn sie mit einer Bestrafung einverstanden wär, kannst Du diese Straftat anzeigen, sofern sie das nicht schon selber getan hat, und Dich ggf. als Zeuge bereit halten. Eine Anzeige ist nur eine Information, mehr nicht. Den Strafantrag muss sie selber stellen.

Dass Du unabhängig davon ein sehr ernstes Wort mit dem Schläger reden und die Eltern von beiden informieren kannst weißt Du ja selber.

Eltern verständigen

Wenn nicht, dann Polizei/Jugendamt

Jugendamt kontaktieren