17- jähriger nach Verkehrsunfall beide Arme/Hände gebrochen….wer zahlt den Arbeitsausfall der pflegenden Person, da er allein zu nichts fähig ist?

4 Antworten

Es ist leider in der Tat so, dass der Unfall gute 5 Jahre zu spät kam. bis 12 wär das kein Ding gewsen. da hätte mama bis zu 30 Tage pro Jahr für ihr Kind krankfeiern können.

Es ist auch noch nicht lange her, da wurden Leute, die verletzungs bzw. Krankheitsbedingt nicht in der Lage waren, sich zu versorgen und niemanden hatten, der sie versorgt, im krankenhaus behalten.

Ich stehe im Januar auch vor diesem Problem. Meine Eltern werden in den Tagen mit meiner Schwester in St. Moriz zum Skilaufen sein. und ich kriege die Schrauben aus dem Knie gepuhlt Ich werde dann ne Woche oder so, bei meiner besten Freundin verbringen bzw. sie bei mir zuhause. So ganz ist das noch nicht entschieden.

Aber zurück zu dir und deinem Problem! Kläre das mit der Krankenkasse bzw. dem Unfallversicherungsträger, ob du nicht Anrecht bzw. der Junior Anspruch auf Pflegedeld hat. wenn ja, nimm unbezahlten urlaub, und lasse dir den entgangenenenen Lohn entsprechend von anderer Stelle auszahlen


Naloe72169 
Beitragsersteller
 12.12.2024, 21:39

Entschuldige bitte, aber ich möchte nicht krankfeiern… Ich möchte für meinen Sohn da sein, da er weder Medikamente allein nehmen kann, noch irgendwas essen könnte oder auf Toilette gehen kann. Mit 17 Jahren möchte man bestimmt auch nicht vom Pflegedienst gewaschen werden oder den Hintern geputzt bekommen. Wir müssen auch jeden 2. Tag zum Arzt … Heute dauerte der Arztbesuch von 9 - 14 Uhr … solang hat auch kein Pflegedienst Zeit .. und bevor man Pflege und Fahrdienste bezahlt, könnte man doch um so einfacher die Eltern unterstützen. In meinem Fall eben nur mich, die Mutter, da alleinerziehungsberechtigt und allein erziehend.

NickiLittle  13.12.2024, 05:27
@Naloe72169

das krankfeiern war jetzt auch nicht böse gemeint, eher umgangssprachich für der Arbeit fern bleiben.

Natürlich verstehe ich das und genau dafür gibt es ja diese regelung. eben leider nur für Kinder bis 12 Jahre.

deswegen sage ich ja, eine andere lösung wäre ggf. unbezahlter urlaub und dass die Krankenversicherung des Sohnes oder ggf. die Unfallversicheurng des gegners usw. je nach dem wie die Schuldlage auschaut, die kosten für die Pflege übernehmen könnten. Ich weiß nur nicht in welcher höhe.

Das hätte mit dem Sozialdienst im Krankenhaus geklärt werden müssen, vor der Entlassung. Geh zum Hausarzt und frag dort nach, eventuell kann der dich erstmal krank schreiben. Dein Sohn hat Anspruch auf Tagespflege.

Kläre mal zumindest ob der Sohn Pflegeversicherung hat. Falls er zum Beispiel als Lehrling angestellt ist zahlt er meines Wissens nach bereits in diese Versicherung ein und mûsste entsprechend Leistungsansprüche haben. Wenn nicht, frage bei den örtlichen sozialen Diensten nach.


Naloe72169 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 10:50

Ja er ist Lehrling .. Ich bekomme jetzt erst mal bis Jahreswechsel Pflegeunterstützungsgeld .. 10 Tage im Jahr … und im Jan werde ich noch einmal 10 Tage bekommen .. da sind wir dann schon mal ein Stück weiter … bis dahin sind dann die Arme nur noch bis zum Ellenbogen in Gips und ich hoffe er kann bis dahin die Finger etwas besser bewegen um danach bis Nachmittags allein klar zu kommen

§ 2 Pflegezeitgesetz - alles, was du brauchst, ist eine Bescheinigung vom Arzt, dass für deinen Sohn akut eine Situation aufgetreten ist, in der du kurzfristig eine bedarfsgerechte Pflege organisieren musst und dass seine Pflegebedürftigkeit mindestens Pflegegrad 1 entspricht, der aber nicht offiziell festgestellt sein muss. Damit bekommst du bis zu 10 Tage eine unbezahlte Freistellung von deinem Arbeitgeber und den Verdienstausfall über die Pflegeversicherung ersetzt. Dieses Pflegeunterstützungsgeld liegt immerhin so hoch wie das Kinderkrankentagegeld (also keine 100%, aber eben auch keine 100% Verdienstausfall).

Hier weitere Infos dazu: https://www.wege-zur-pflege.de/themen/auszeit-im-akutfall