Die 11. Klasse abbrechen?
Hallo, ich gehe aufs Fachgymnasium, bin nach den Sommerferien hierher gewechselt. Ich hatte in der 10. Klasse ganz gute Noten, allerdings sind die momentan im Keller. Nicht, dass ich versetzungsgefährdet bin, aber trotzdem nicht wirklich gut. Ich habe schon oft im Kopf gehabt, dass ich Das nicht mehr machen möchte, da es mir einfach null zusagt. Ich bin öfter Zuhause, als in der Schule und habe immer depressive Phasen. Im Moment bin ich noch 17. Wäre es möglich, das Ganze im März abzubrechen, sodass ich mich dann bewerben kann? Der Beruf, welchen ich ausführen möchte, schwebt mir schon im Kopf. Allerdings ist die Bewerbungsphase für dieses Jahr oder letztes schon vorbei. Weiß jemand, was es für mich für Möglichkeiten gibt? Kann ich noch ein BVJ machen oder ist das schon für dieses Jahr schon vorbei?
2 Antworten
wäre es möglich, das Ganze im März abzubrechen sodass ich mich dann bewerben kann?
Das ist Unsinn.
- Bewerben kann man sich immer! Was Ausbildungen angeht, hast du wenn du dich _jetzt_ bei vielen passenden Firmen bewirbst durchaus noch Chancen direkt nach dem aktuellen Schuljahr was zu bekommen.
- Keine Rumgammel-Zeiten entstehen lassen! D.h. die Schule erst zum Ende(!) des Schuljahres verlassen, wo du (quasi) im folgenden Schuljahr was in trockenen Tüchern hast! Du würdest dir selbst ins Knie schießen, wenn du dieses Schuljahr nicht beendest, vor allem wenn du gute Noten hast! Du hast so viel bessere Chancen als jmd. mit "nur" Mittlere Reife!
- Ggf. schießt du dir auch noch bzgl. Schulpflicht ins Knie, wirst also ggf. von der Polizei ins BVJ gebracht, wo du nicht wirklich hin willst!
notting
Im Moment bin ich noch 17. wäre es möglich, das Ganze im März abzubrechen sodass ich mich dann bewerben kann?
Grundsätzlich könntest du das Fachgymnasium zwar abbrechen, müsstest dann aber weiterhin zur Schule gehen, da noch eine (Berufs)Schulpflicht bis zum 18 Lebensjahr besteht. Die endet aber auch erst zum Schuljahresende, in dem du 18 wirst. Heißt, selbst wenn du im März 18. werden solltest, besteht deine Schulpflicht bis zu den Sommerferien.