10 wiederholen wegen Krankheit?

Spikeman197  04.07.2022, 10:10

Wurdest Du denn benotet? 29 von 32 Arbeiten ist doch eigentlich sehr viel, wenn man viel gefehlt hat!

Armypraline15 
Fragesteller
 04.07.2022, 11:45

Ja! Ich habe 29/32 schriftlichen Leistungen erbracht und meine Noten sind gut. Die Lehrer mit denen ich bisher gesprochen habe, waren auch dagegen, dass ich wiederhole...

7 Antworten

Also man kann natl. trotz guter Vornoten so entscheiden, aber mMn muss man das nicht. Da gibt es immer einen Ermessensspielraum, über den letztlich die Lehrer Klasse, ODER der Direx, bzw. Koordinator entscheiden. Gerade wenn die sagen, dass die Fehlquote, wenn auch auch unschuldig und entschuldigt, zu hoch ist, kann man wenig machen!

Wenn aber die meisten Lehrer trotz vieler Fehltage anständige und ausreixhend viele schriftliche Noten von Dir haben, Dich auch sonst gut bewerten können UND diese Entscheidung nicht nachvollziehen können, würde ich dazu raten mal mit dem Klassenleiter zu sprechen.

Der müsste sagen, was genau das Problem ist (X Fehltage, oder Y % Fehlquote und den entsprechenden Paragraphen), bzw. an welchen Fächern/Lehrern(?) es liegt?

Mal eben so kann man so eine Entscheidung nicht fällen.

Wenn Du sonst ein guter Schüler bist, aber dieses Jahr gesundheitlich Pech hattest, verlierst Du ein ganzes Jahr, OBWOHL Du gut gearbeitet hast UND auch nächstes Jahr gut mitarbeiten könntest.

Klar, wer ein halbes Jahr fehlt, hat riesige Lücken, hätte aber wohl auch nicht 29/32 Arbeiten. Wenn ein guter Schüler sporadisch, aber insgesamt vllt 1/4 Jahr (9 Wochen) fehlt, kann man ihn abr trotzdem versetzen...

Ich würde mit dem Klassenlehrer sprechen und vielleicht mit den Lehrern der Fächer, in denen du nicht so gut bist, um zu schauen, ob das ganz fiese Lücken sind und ob man die nicht evt. über etwas Nachhilfe ausgleichen könnte.

Stell einen Antrag wenn Leistungen da sind sollte es möglich sein versetzt zu werden. Zumal deine Fehlzeiten mit Attesten belegt sind.

In Bayern kannst du den Antrag auf Versetzen auf Probe stellen. Eine Ablehnung des, durch die Fehlzeiten begründeten Antrags, muß durch die Lehrerkonferenz begründet werden. Gegen die Entscheidung der Lehrerkonferenz kann Beschwerde beim Ministerialbeauftragten erfolgen. Im Prinzip kann auch Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Wenn deine Angaben stimmen und vollständig sind, würde es mir als widersinnig erscheinen, dich nicht zu versetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Wenn Du zuviele Fehlstunden hast, kannst Du nicht bewertet werden. Folglich musst Du die Klasse wiederholen. Mag ja sein, dass Du Arbeiten mitgeschrieben hast, aber am Unterricht hast Du Dich nicht beteiligen können - also "Melden", Vorträge halten, Projektarbeiten, etc. < unmöglich Dich dann zu benoten!

Armypraline15 
Fragesteller
 04.07.2022, 11:52

Das Ding ist - ich war oft genug da, um Eindrücke meiner mündlichen Leistungen möglich zu machen. Referate und Projektarbeiten fielen größtenteils wegen Covid aus, oder sie fanden im ersten Halbjahr statt, bei dem ich weitestgehend anwesend war.

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