Wie geht ein Anwalt damit um?

5 Antworten

Der Anwalt verteidigt nicht die Tat, sondern das Recht des Täters auf einen fairen Prozess.

Als Arzt kannst du ja auch nicht sagen, bäh, Magen-Darm ist eklig, das behandle ich nicht.

Das gehört halt zum Beruf dazu. Und egal was jemand gemacht hat gibt es ein Recht auf einen fairen Prozess, zu dem auch eine anständige Verteidigung bzw. ein Rechtsbeistand gehört.

Gibt aber durchaus Anwälte, die beispielsweise Sexualstraftäter nicht vertreten.

Jeder hat das Recht auf bestmögliche Verteidigung. Damit ist der Job des Strafverteidigers absolut legitim.

Ein faires Verfahren kann nur garantiert werden, wenn der Angeklagte das Recht hat, durch eine Person verteidigt zu werden, die sich für ihn einsetzt, egal, was er vermeintlich getan hat. Privat mag man die Taten der Person abscheulich finden, doch im gerichtlichen Setting darf einen dies nicht tangieren. Der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn alle Seiten gehört werden und die Verteidigung dient der Sicherstellung eines fairen Verfahrens, nicht der Relativierung der Tat selbst.

Ich persönlich kann vollkommen verstehen, wenn jemand sich nicht vorstellen kann, eine Person zu verteidigen, die ein schweres Verbrechen begangen hat. Doch solange man hier nicht persönlich involviert ist, sollte man professionell bleiben und sich seiner Rolle bewusst werden. Wer das nicht kann, ist im Bereich des Strafrechts leider nicht gut aufgehoben. Falls dich das Thema näher interessiert, verlinke ich dir hier gerne nochmal den Mitschnitt einer Vorlesung an der BLS zu eben jenem Thema. Als Gastredner eingeladen waren dort u. a. zwei der Verteidiger aus dem NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe.

https://www.youtube.com/watch?v=LyphOjEyPrw

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Indem ihm klar ist, dass jeder Mensch, auch Verbrecher, das Recht auf einen fairen Prozess hat und er dieses Recht verteidigt.