Sollten Straftäter*innen resozialisiert werden?
Haben diese Mörder*innen, Vergewaltiger*innen, Räuber*innen, Kinderschänder*innen, etc. eine zweite Chance verdient auch bei schwersten Straftaten wie Mord, Vergewaltigung und Raub?
Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen
10 Antworten
Ja, wird in unserer Gesellschaft aber mMn zu viel Wert drauf gelegt. Man darf auch den Schutz der Gesellschaft und die Sühne nicht vergessen. Das beides kommt bei unserem gängigen Strafmaßen zu kurz.
Klar.
Jeder verdient eine zweite Chance!!!
Wer die versaut, gehört richtig verbuchtet oder getötet!!!
Bei manchen Straftaten sollte man jedoch eine direkte Todesstrafe in Betracht ziehen.
Es gab mal einen Spruch:
"Traue niemanden, der noch nicht im Gefängnis war" - Denk mal nach!!!
Vor dem Hintergrund, dass in den USA eine Todesstrafe mit weitaus höheren Kosten verbunden ist als eine Haft bis zum Tod, bin ich gespannt, wann sie sinnvoll sein soll.
Attentäter / Massenmörder...
Sodass Gerechtigkeit SINN bekommt - sofern das bei Mord überhaupt möglich ist...
Resozialisierung hat im Gefängnis statt zu finden. Als Vergewaltigungsopfer bin ich gegen Strafe. Man sollte viel mehr testen, ob vom Täter eine Gefahr ausgeht und erst nach 5 Psychiatergutachten nach je 2 Jahren jemanden frei lassen. Das würde mehr bringen, als ein lieben Täter nach 2/3 der Haftstrafe raus zu lassen, der nicht geprüft ist. Dann lieber keine Vorstrafen und er kann wenn er fähig ist wieder frei zu Leben, unbehelligt sein Leben führen. Das würde auch zu weniger Wiederholungen führen.
Sinn unseres Strafrechts sollte sein, so viele Straftaten wie möglich zu verhindern - salopp gesagt. Wenn es nichts bringt, die Leute mehr Jahre einzusperren ("Sicherungsverwahrung"), weil sie im Einzelfall keine besondere Gefahr darstellen, so wäre es verdammt unnötig, das zu tun.
Vielleicht besticht dich ja das Argument, dass ein Gefängnisplatz dem Staat viel Geld kostet und gleichzeitig die 'sitzende' Person eigentlich arbeiten könnte.
Mord: eher nein; lebenslang und anschließende Sicherungsverwahrung finde ich da eigentlich ziemlich angemessen
Totschlag: eher ja
Vergewaltigung: nur nach einer Therapie, die nachweislich etwas gebracht hat und mit einer Bewährungszeit nach der Haft
Kinderschändung: eher nein
Raub: ja
Die Todesstrafe ist verfassungswidrig in Deutschland.