Ist ein Wechsel-Bonus vom neuen Stromanbieter dem Einkommen zu zurechnen?

4 Antworten

Vorrangies Ziel sollte es sein, dass man sich selber versorgen kann. Wobei die Quelle des Einkommens nicht wirklich wichtig ist.

Der Staat soll nur notleidenden Menschen helfen, bis diese wieder auf die Beine kommen. Ein Rundumsorglospaket ist nicht vorgesehen.

Genau genommen bezahlt das Amt ja deine Heizkosten und nicht du selber. Somit stehen ihm auch alle Boni und Rückzahlungen in dem Zusammenhang zu. Es geht ja nicht, dass die zahlen und du die Guthaben einkassierst. Das wäre so, als wenn deine Freundin an der Supermarktkasse zahlt und du dir das Rückgeld einsteckst.

Also Strom wird in der Regel nicht übernommen und muss man selbst aus dem Regelsatz zahlen. Und Einkommen ist es so oder so nicht, als nein. Ich meine... ich denke mal nicht, dass der Bonus bedeutet, dass man vom Anbieter bezahlt wird ^^
Das wird ja eher so ein kurzzeitiger Rabatt sein, bspw. bei Anbieterwechsel, gerne so ein Rattenfänger.

Es könnte höchstens sein, dass in Ausnahmefällen, wenn bspw. mit Strom geheizt wird, doch Übernahmen der Stromkosten stattfinden. Zumindest habe ich das mal bei jemandem so erlebt. Das hat mich eigentlich sogar echt überrascht.

Da könnte es vielleicht sein, dass man das Mitteilen muss, weil es einem ansonsten als Erschleichen einer Leistung angedichtet wird.
Aber wenn es ohnehin nur ein einmaliger Bonus ist, was sollte das dann groß für eine Rolle spielen. Höchstens das man halt für den Zeitraum dann, den Betrag rückerstatten muss. Aber ich glaube mal nicht, dass das jetzt so viel ist, als das es eine Rolle spielt. Kann man da aber ja anders sehen.

Aber evtl. ja mal präzise bei der Behörde erkundigen, um in dem Fall Ärger zu vermeiden. Weil Empfängern Ärger machen, das macht man da gerne. Wenn es da dann noch einen Grund gibt, ob gut oder nicht, könnte ich mir gut vorstellen, dass man dann Feuer und Flamme ist - also sehr dahinter.

Nein, es ist ein Rabatt auf dei Stromrechnung und die Stromrechnung muss der ALG2 Epfänger von seinem Geld zahlen.

Aber viele Anbieter zahlen den Betrag nicht aus sondern verrechnen ihn mit der laufenden Zahlung. Daher fällt er sowieso nicht ins Gewicht.

Einkommen ist das nicht, aber es wird halt angerechnet. Genauso wie Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen u.ä.


GutenTag2003  05.07.2025, 22:31
. Genauso wie Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen u.ä.

??? Das darf man bezweifeln, denn diese Kosten werden zuzüglich zum Regelsatz gezahlt. Daher gehört eine Rückzahlung dem JobCenter.