wer muss die verursachten Kosten, die ich beim Sterben/Suizid verursache bezahlen?

3 Antworten

Bei einem Unfall, etwa wenn jemand gegen einen Baum fährt, muss der Verursacher oder dessen Versicherung für den Schaden aufkommen. Bei einem Suizid ist die Situation anders. Da müssen die Bestattungskosten grundsätzlich von den Erben getragen werden. Für andere durch den Suizid entstandene Schäden, wie z.B. an einem Zug oder Gebäude, haften die Hinterbliebenen in der Regel nicht, besonders wenn die Tat auf eine schwere psychische Störung zurückzuführen ist. Gerichte tendieren dazu, die Hinterbliebenen in solchen tragischen Fällen nicht zusätzlich finanziell zu belasten, was ich verstehen kann.

die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Das Auto muss ja eine Pflichtversicherung haben.

Bei einem Suizid werden die Bergungskosten nicht von den Erben bezahlt. Lediglich der Beerdigungskosten sind zu tragen.