Stimmt das, dass wenn man über 10.000€ an Dritte überweist man ein Formular ausfüllen muss was dann zur Bankaufsicht und Finanzamt geht?
Höre das zum ersten Male...aber mein Freund meint das ist ab 2025 so...
5 Antworten
Und ich hatte mal eine Mieterin der der Erzengel Gabriel erschienen war. Zum Glück hat Gabi ihr nicht von der Mietzahlung abgeraten.
Dein Freund muss auch so eine überirdische Erscheinung gehabt haben, denn das was er sagt ist unterirdisch.
Der Freund verwechselt da etwas: Ab 10.000 Euro Bareinzahlung muss der Kunde damit rechnen der Bank einen Herkunftsnachweis erbringen müssen. Formularmäßig mitteilen muss man nichts.
Stimmt das, dass wenn man über 10.000€ an Dritte überweist man ein Formular ausfüllen muss was dann zur Bankaufsicht und Finanzamt geht?
Nein.
Bei Bareinzahlungen ab 10.000 € muss man einen Herkunftsnachweis erbringen und die Bank muss das an die FIU melden.
Ab eine Auslandsüberweisung von 12.500 € (egal ob als Sender oder als Empfänger) greift die AWV-Meldepflicht.
Beide Meldungen gehen jedoch nie an das Finanzamt.
nein, stimmt nicht.
BEi überweisungen nicht.
Es gibt das ganze Thema Geldwäsche und Geldherkunft aber bei einer Überweisung ist ja bekannt wo das Geld her kommt. Wenn du das GEld nun in Bar einzahlen willst dann ist das ein anderes Thema.
Nein, das stimmt nicht.
Kann er auch nicht, da es nicht zutrifft.
Was er gelesen hat ist, das man bei Bareinzahlengen ab diesem Betrag die Herkunft nachweisen muss.
Er meinte er hätte das im Internet gelesen...findet aber die Quelle nicht mehr.