Sollten klar verfassungsfeindliche Parteien verboten werden, auch wenn sie unbedeutend sind?

6 Antworten

nein es ist schon wichtig dass da große hürden bestehen und ein verbot wirklich NÖTIG ist. Wie bei der AfD zb

Man kann ihnen die Gelder streichen:

Im Juni 2017 änderte der Bundestag das Parteien- und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie das Steuerrecht und schuf einen neuen Art. 21 Abs. 3 GG, sodass Parteien, welche vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft werden, von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können.[54] Dies würde auch bedeuten, dass Spenden an diese Parteien nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten und dass die steuerlichen Privilegien für die Parteien entfallen würden.[54][55] Hintergrund war ein Hinweis gewesen, welchen das Gericht in die Urteilsverkündung zum Verbotsverfahren eingebaut hatte, wonach der Gesetzgeber jederzeit ein Gesetz verabschieden könne, das einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei die Parteienfinanzierung entzieht.[54] In der schriftlichen Urteilsbegründung hieß es dazu: „Eine Modifizierung dieses Regelungskonzepts, etwa hinsichtlich der Schaffung von Möglichkeiten gesonderter Sanktionierung im Fall der Erfüllung einzelner Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 GG unterhalb der Schwelle des Parteiverbots, ist dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten.“[56] Im Juli 2019 stellten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Antrag, da die NPD weiterhin das Ziel verfolge, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.[57] Im Januar 2024 entschied der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die Partei Die Heimat (vormals NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteifinanzierung nach § 18 Parteiengesetz ausgeschlossen ist.[58]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/NPD-Verbotsverfahren_(2013%E2%80%932017)#2017_und_Nachwirkung

Das wäre vielleicht eine Option, bei der NPD war es ja so, da sie verfassungsfeindlich ist.

Ja. Muss aber ganz genau feststehen.

Dafür besteht keine Notwendigkeit. Sie sind von der Parteifinanzierung ausgeschlossen und der Verfassungsschutz weiß genau wen sie überwachen muß.

Lässt unser Grundgesetz halt nicht zu. Daher nein, ich schätze unser Grundgesetz.