Sollte jeder Mord, bei dem es um die "Ehre" geht, grundsätzlich eine besondere Schwere der Schuld bedingen?

7 Antworten

Nein. Weil jeder fall und jede tat für sich betrachtet und bewertet und letztendlich verurteilt wird.

Die Justiz funktioniert nicht im Gießkannenprinzip

Ja, auf jeden Fall !!

"Ehre" ist in unserer (!) Kultur keinei Berechtigung Menschen zu ermorden.

Wenn es um fremdländische "Ehren" geht gilt eine besondere Schwere der Schuld !

https://frauenrechte.de/aktuelles/detail/recherche-zu-mutmasslichen-versuchten-ehren-morden-in-deutschland-mindestens-25-opfer-in-den-jahren-2023-und-2024

https://www.ehrenmord.de/doku/doku.php


guitschee 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 19:10

Es gibt auch "Biodeutsche" die diesen Grund zum Mord haben...

Ich finde ja. Wer die sogenannte Ehre über das Recht auf Leben stellt, läd besonders schwere Schuld auf sich.

Kurz und knapp: Mord ist Mord

Da sollte man im Grunde nicht nach Schweregraden einordnen und in deutschem Strafrecht ist dies auch nicht gegeben.
Es kann höchstens noch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt bzw. erkannt werden, was bedeutet, dass man nach 15 Jahren noch kein Antrag auf Haftentlassung stellen kann oder er zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt würde, evtl. auch ohne Resozialisierung und Werdegang während der Haft zu berücksichtigen (falls diese sehr positiv ausgefallen ist - ansonsten wäre es ja nur ein weiterer Grund der Ablehnung).

Wie das jetzt genau bei Ehrenmord aussieht. Naja... es gilt als niederes Tatmotiv. Aber da sind wir wieder bei kurz und knapp - Mord bleibt Mord.
Als Rechtfertigung wird es nicht gelten gelassen, selbst wenn es nach kulturellem oder sonstigem Hintergrund vielleicht sogar für diese jeweilige Person getan wurde (um eben (auch) deren Ehre zu retten). Mord zeigt ja schon, dass es gegen den Willen der Person geschah. Was anderes wäre es vielleicht bei Beihilfe zum Suizid (was nicht als Mord gilt, aber auch nicht erlaubt ist - gerichtlich wird anders und sehr individuell gehandhabt)

Generell werden bei Mord eigentlich keine Rechtfertigungen berücksichtigt. Ausnahmen wäre Selbstverteidigung mit Todesfolge - Notwehr. Wobei die Angemessenheit da ebenfall vor Gericht individuell bewertet wird.

Prinzipiell geht es ja eigentlich bei jedem Mord um eine Art Ehre. Egal ob der verschmähte Ex-Freund oder ein durchgeknallter Serienmörder: sie alle töten, weil sie damit ihr Ego pushen.

Ich wäre zufriedener mit der Justiz wenn lebenslänglich auch lebenslänglich bedeuten würde. Dieses "nach 15 Jahren ist Schluß mit Haft" ist einfach nur lächerlich. Vor allem, weil viele Straftäter nicht mal so lange im Knast verweilen müssen...

Ich befürworte auch eine ähnliche Haftstrafe für Leute, die andere wider besseres Wissen falsch beschuldigen und so zu Verurteilung Unschuldiger beitragen. Weil diese Deppen die wahren Täter schützen... oder es sogar selber sind.

Generell sollte unsere Wohlfühljustiz mal überarbeitet werden. Solange wir aber den Tätern mehr Rechte zugestehen als den Opfern wird es ein ungerechtes System sein.

Straftaten müssen einfach mal wieder echte Konsequenzen haben.

warehouse14


guitschee 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 10:48
Vor allem, weil viele Straftäter nicht mal so lange im Knast verweilen müssen...

Das ist Unsinn.

Jemand der "lebenslänglich" bekommen hat, wird mindestens 15 Jahre hinter Gittern verbringen, in der Regel mehr. Die 15 Jahre sind lediglich eine Option, der Zeitpunkt wo der erste Antrag auf Haftaussetzung gestellt werden kann, in der Regel wird der aber deswegen noch lange nicht bejaht.