Kann ich 2 minijob machen

2 Antworten

Jein.
Möglich ist das zwar, nur sind dann beide Beschäftigungsverhältnisse keine steuer- bzw. sv-freien Minijobs mehr, sondern es handelt sich um zwei reguläre sv-pflichtige Beschäftigungen. Und das ist beiden AG vor Aufnahme einer zweiten Beschäftigung anzuzeigen, da dann beide AG ihre Gehaltsabrechnungen entsprechend ändern müssen.

Ja, Steuern werden bei dem geringen Betrag noch nicht fällig. Aber idr Sozialversicherungsbeiträge, sofern es nicht zb eine kurzfristige Beschäftigung ist