Ist die Grüne Jugend ein linksextremer Verdachtsfall?
Jette Nietzard: Grüne-Jugend-Chefin sorgt mit Pullover für Aufsehen
Frau Nietzard, die Vorsitzende der Grünen Jugend, provozierte mit einem „ACAB“-Sticker und einer Mütze mit der Aufschrift „Eat the Rich“, mit der sie in den Bundestag wollte.
Mir kam der Gedanke, dass das Volksverhetzung sein könnte.
Strafgesetzbuch (StGB)§ 130 Volksverhetzung(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
(6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).
(7) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Versuch strafbar.
(8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.
Einen Anfangsverdacht sehe ich da durchaus. Könnte man jetzt, da die Chefin solche Aussagen tätigt, die Grüne Jugend als linksextremistischen Verdachtsfall einstufen? Sollte der Verfassungsschutz die Grüne Jugend und Frau Nietzard beobachten?
Oder ist Hetze gegen Polizei oder Reiche, wenn sie von den Grünen kommt, einfach nur mega-cool?
4 Antworten
Wenn überhaupt würde erstmal nur Frau Nietzard beobachtet werden. Gruppierungen werden erst dann beobachtet wenn viele ihrer Mitglieder negativ auffallen, wie zum Beispiel in der AfD oder der ehemaligen Jugendorganisation der AfD.
Naja, da die Grüne Jugend nicht wirklich Reiche essen möchte, dazu nicht aufruft oder sonst wie kannibalistische Bestrebungen hat, sehe ich da jetzt erstmal keinen Extremismus.
Aber es wird doch gar nicht zu Gewalt aufgerufen!? Ja, höhere Steuern, Reiche mehr in die Verantwortung nehmen. Das schon, aber wo ist da der Aufruf zu Gewalt??
Also "Eat the rich" hört sich für mich nach "Hebt die Einkommensteuer an"
Wie gesagt: Wäre mir neu, dass ich Grünen tatsächlich zum Essen aufrufen.
Und die Besteuerung wäre wohl kaum verfassungsfeindlich
Ich verstehe das als Gewaltaufruf. es gab ja auch Äußerungen bei den Linken, die Reichen nach der Machtergreifung zu erschießen.
Das ist alles nur lustige Revolutionsfolklore?
Die Linke sind aber nicht die Grünen.
Außerdem wurde die Linke vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Grünen nicht.
Ja und? Eben.. man sollte auch die Grüne Jugend beobachten ...
Deine Aussagen, "Argumente" sind eine so offensichtlich durchsichtige und krampfhaft bemühte Polemik!
Du hättest für nur den ersten Satz des zitierten Paragraphen besser ansehen müssen:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
Das relevante Wort habe ich in Fettdruck gesetzt.
Es gibt keine "Sippenhaftung" in Deutschland!
zu Jette Nietzard: Ich finde die Art der Dame auch nicht nicht toll ... zielführend und ihrer Sache dienlich ist es sowieso nicht. Volksverhetzung kann ich aber nicht erkennen! Gerade bei dieser Aktion sollte man den Kontext nicht übersehen. Die Kritik kann ich vollkommen nachvollziehen. Mit Sarkasmus sollten aber insbesondere Politiker feinfühlig umgehen.
Wer soll denn verhaftet werden?
Ein Posting über Instagram ist sehr öffentlich ...
Verdrehe nicht deine eigene Aussage!
Du versuchst gegen die gesamte Jugendorganisation der Grünen schlechte Stimmung zu machen (siehe Überschrift). Es geht hier aber nur um eine Person, die dieser Organisation angehört.
Du hast den §130 StGB gegen die Organisation angewendet. Der Paragraph kann aber immer nur auf natürliche Personen angewendet werden.
Bist Du mental herausgefordert?
Das gesamte Strafrecht bezieht sich nur auf Einzelpersonen.
Das Begehen von politisch motivierten Straftaten durch den Anführer der Organisation könnte doch wohl ein Indiz für Linksextremismus sein. Aber nicht bei den Gründen, weil die die Guten sind?
Schön dass Du nach meinem Hinweis verstanden hast, dass es deiner "Fragestellung" an innerer Logik fehlt.
Was ist der Unterschied zwischen Logik und innerer Logik. Gibt es auch äußere Logik? Und kann es sein, dass Du nicht weißt, was Logik ist?
Ja, derart sind Verfassungswidrig und gehören beobachtet und ggf. Verboten ☝️
Bitte erkläre mal was daran ganz konkret verfassungsfeidlich oder staatsgefährdend ist!
Könnte man das also nicht als Gewaltaufruf bezeichnen?