Ist das Erlaubt?
Guten Morgen erstmal,
undzwar, ich wohne jetzt seit fast 7 Monaten bei meinem Freund bin hier aber nicht gemeldet sondern noch bei meinem Ex 600km entfernt. Jetzt stell ich mir die Frage ob ich mich strafbar machen das ich bei meinem Freund wohne ohne hier gemeldet zu sein?
warum ich mich noch nicht umgemeldet habe liegt daran das mein Freund sozusagen noch bei seinem Vater wohnt und der hat eigentlich was dagegen das ich hier bin und kann mich deswegen nicht melden was Wohnort angeht, allerdings bekomme ich derzeit auch keine Arbeit so wie Wohnung um einen festen Wohnsitz bei meinem Freund zu haben, und jetzt kam mein Ex gestern damit an das ich mich ja strafbar machen würde und das teuer werden kann wenn ich erwischt werde nur hat mein Freund ein Bruder der Polizist ist und er hätte ich denke mal dann schon längst was gesagt oder wie seht ihr das?
7 Antworten
Nach einem Umzug in Deutschland hast du14 Tage Zeit, um deinen neuen Wohnsitz umzumelden. Die Ummeldung muss persönlich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt erfolgen, oder online, sofern der Online-Dienst in der Gemeinde verfügbar ist.
Eine verspätete Ummeldung kann zu einem Ordnungsgeld führen.
Einige Wochen ist es als "Besuch" o.k.. Irgendwann ist diese Frist vorbei und Du musst Dich korrekt anmelden. Aber wie lange diese Frist ist, kann ich Dir nicht sagen ...
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und schwer nachweisbar.
Vielmehr könnte sich der Vermieter aufregen, da Besuch über 6 Wochen kein Besuch mehr ist.
Ja, Du musst Dich am neuen Wohnort anmelden und wirst dann am alten Wohnort automatisch abgemeldet.
Der Vater Deines Freundes will Dich nicht dort haben, aber toleriert Deine Anwesenheit offenbar.
Das deutsche Melderecht schreibt vor, dass man sich nach 2 Wochen ummelden muss, wenn man seinen ersten Wohnsitz aufgegeben hat. Hat man den ersten Wohnsitz, also eine "ladungsfähige" Postadresse behalten, dann hat man 6 Monate Zeit und kann die Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden oder als neuen Erstwohnsitz, je nachdem wo der neue "Lebensmittelpunkt" ist.
Verstösse sind keine Straftat, sondern eine Ordnungwidrigkeit, da kann das Amt dann eine Geldbusse verhängen.