Ich war bei einer institutseigenen Party am selben Tag wo ich eine Krankschreibung hatte(Berufsbildungswerk), findet ihr fair dass ich dafür eine Rüge bekam?

3 Antworten

Du bist Krankgeschrieben und der Arbeit ferngeblieben, wirst aber Stunden später auf einer Party angetroffen. Es ist vollkommen egal, wie Alt du bist (offenkundig noch nicht Alt genug), aber die Rüge ist absolut berechtigt.

Kommt darauf an, warum du krankgeschrieben warst. Mit einer gebrochenen Hand, kann man trotzdem Partye machen. Bei z.B. Magen-Darm, Kopfschmerzen, Grippe, etc. kommt das nicht gut an und berechtigt eine Ruege. Kannst sogar froh sein, dass du nur eine Ruege erhalten hast.

Eigenverantwortung heisst alles zu unterlassen, was deiner Genesung im Wege stehen koennte.

Das ist im Grunde genommen Betrug, vor allem, wenn du für deine Ausbildung bezahlt wirst.