Hallo, meine zwei Mitarbeitern haben meinen Geld circa 5000€ vom Geschäft Kasse entwendet und ohne abgehaunt.

5 Antworten

Das Strafverfahren klärt nur, Ob deine ehemaligen Mitarbeiter strafrechtlich verurteilt werden. Das bedeutet leider nicht automatisch, dass du dein Geld zurückbekommst. Du musst also zivilrechtlich vorgehen.

1.Zivilklage auf Schadensersatz: Du kannst die beiden auf Rückzahlung verklagen. Dafür brauchst du Beweise, dass sie das Geld entwendet haben (z. B. Kassenberichte, Videoaufnahmen, Zeugen etc.).

2.Falls du im Strafverfahren einen sogenannten Adhäsionsantrag gestellt hast, kann das Gericht auch dort schon über den Schaden entscheiden – aber das ist nur möglich, wenn du das rechtzeitig beantragt hast!

Ich würde dir dringend empfehlen, mit einem Anwalt zu sprechen. Der kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob und wie du dein Geld zivilrechtlich zurückfordern kannst.

Lg und viel Erfolg!


Annapurna16 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 13:26

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

MichaelSAL74  22.05.2025, 12:08

dem gibts nix hinzuzufügen

Vermutlich garnicht.

Du kannst natürlich zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Und den dann die nächsten Jahrzehnte vom Gerichtsvollzieher einttreiben/ pfänden lassen.

Aber wenn die Täter einfach (offiziell) kein Geld haben, kann man ihnen auch nichts weg nehmen um es dir zu geben.


Annapurna16 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 09:19

Danke für deine Nachricht.
Aber kann ich das Gericht fragen ob die beiden Angeklagten schuldig urteilt?

JayCeD  22.05.2025, 09:22
@Annapurna16

Das wird das Gericht früher oder später mit ohnehin entscheiden. Vorher sagen sie die sowieso nicht wie geurteilt wird.

Gisellyyy  22.05.2025, 09:34

Es tut mir so leid für deinen Verlust 🥺

Wie bekomme ich meine Geld zurück?

In dem Du es über einen Anwalt zivilrechtlich bei den beiden Schädigern einklagst. Haben die das Geld schon ausgegeben, gehst Du allerdings leer aus, sofern die gar nichts mehr besitzen und eine Pfändung erfolglos ist, erhälst Du einen Vollstreckungstitel, der 30 jahre Gülitigkeit hat. Mit viel Pech bleibst du dann auch noch auf den Verfahrenskosten sitzen. Den Vollstreckungstitel kannst du dir dann 30 Jahre in einem Bilderrahmen übers Bett hängen, und in dieser Zeit ab und zu mal versuchen, ob bei den beiden Geld zu holen ist.
Der Staat ist nicht dein Geldeintreiber, die Bestrafung für die Unterschlagung, sofern beweisbar, ist das einzige Ergebnis, das Du dort zu erwarten hast.

Hallo,

wenn es eine Minimale Chance gibt,dann über einen Anwalt!

Schwierig wohl eher kaum.