bundespräsident wer sollte das alles sein können ohne große hürden?

3 Antworten

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 54 

(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.

Wenn jemand in Afghanistan aufgewachsen ist, aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt kann er gewählt werden.

Meiner Meinung nach sollten Politiker nicht danach besetzt werden welche Herausforderungen sie überstanden haben sondern nach Qualifikation. Wenn er also alles erfüllt kann er gerne Präsident werden.

Allerdings ist Afghanistan ein schlechtes Beispiel, da es eines der unfortschrittlichsten Länder der Welt ist und die Menschen nicht unbedingt weltoffen sind so wie es der Präsident sein sollte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe in meinem Leben schon viel gesehen
menschen aus ländern mit schwierigen politischen und sozialen situationen wie zum beispiel afghanistan

Was genau soll die schwierige Situation "Afghanistan" sein? Die Voraussetzungen für das Amt des Bundespräsidenten sind einfach:

  • Deutsche Staatsbürgerin oder Deutscher Staatsbürger
  • mindestens das 40. Lebensjahr vollendet
  • Wahlrecht für den Bundestag.

Ich sehe keinen Grund irgend etwas daran zu ändern.

Nein.

Es gibt keinen Grund die Voraussetzungen des Art 54 GG zu ändern.