Aussichten im Öffentlichen Dienst?
Hallo,
ich schreibe jetzt meine LP, weiß aber, dass mein Amt mich wahrscheinlich nicht übernimmt. Ich bin denen zu uninteressiert, zu ruhig usw. Mir wurde eine soziale Phobie bescheinigt von der Vorsteherin....außerdem seien meine Arbeitsergebnisse nicht gut...ich konnte nur Leistung zeigen in Bereiche, die unbenotet waren, wie Bewertungsstelle zb. Mir wurde dringend abgeraten von dem Job.
Die Arbeit fand ich selbst im Amt nicht schlecht. Bezweifle aber, dass ich überhaupt mit solchen Beurteilungen jemals ne Chance haben werde.
Ist das so? Ich höre überall von Personalmangel. Da ich in Mecklenburg-Vorpommern lebe, kann ich mir auch vorstellen, eventuell in ein anderes BL zu gehen wie Schleswig-Holstein zu gehen. Geht das??
Was für einen Abschluss hast du denn dann?
wenn ich die LP bestehe Dipl. Finanzwirtin
4 Antworten
Klar kannst du mit dem Diplom auch in anderen Bundesländern arbeiten.
Eine soziale Phobie bescheinigt dir allenfalls ein Facharzt, in der Regel, auf deine persönliche Anfrage hin. Jeder, der dir sonst irgendwelche Diagnosen ins Gesicht haut, ist damit (heute) schon eng an der Strafbarkeit, Stichwort "Verleumdung" "üble Nachrede" und kann dafür auch angezeigt werden.
das steht da auch umschrieben mit Probleme mit Menschen usw.
Dann verlange ein anderes Zeugnis. Also mindestens Arbeitszeugnisse müssen im wohhlwollenden Ton verfasst sein, und man muss nicht alles akzeptieren.
Natürlich im Rahmen deines persönlichen Eindrucks von dir selbst, du brauchst nicht verteidigen, was du nicht bist, aber solltest dich auch nicht kleiner machen (lassen).
hat man im ÖD überhaupt noch Chancen, wenn die sowas in der Personalakte lesen? Ich meine, wer will sich einen "Problemfall" ins Boot holen.
Eben, genau deswegen! Ein "Probleme mit Menschen" ist schon mal viel zu umfangreich und schwammig, das kann ja was ganz Kleines sein, aber man kann sich beim lesen auch echt große Probleme drunter vorstellen.
Im Zweifelsfall hilft sicher auch ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Lies dich mal schlau, zum Thema "Formulierung von Arbeitszeugnissen"
Im Zweifelsfall hilft sicher auch ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Dir ist schon klar, dass bei Beamten gar kein Arbeitsrecht, sondern Beamtenrecht greift?
Ich zweifele mal ganz stark an, dass die Formulierung in dem Zeugnis überhaupt gestattet ist. Arbeite im ÖD und bei uns gibt es Personalberater, unter anderen für das eigene berufliche Weiterkommen aber auch für Fragen rund um Beurteilungen.
So etwas müsste es bei dir auch geben. Da würde ich mich hinwenden und beraten lassen.
Hallo an dich, du kannst dich zu einer allgemeinen beruflichen Situation, also auch zu deinen Fragen wie Job, Ortswechsel, bspw. bei einer BBiE (Berufsberatung im Erwerbsleben) beraten lassen, bei der Bundesagentur für Arbeit. Vielleicht kann dir ein solcher Weg weiterhelfen, auch ggfs. beim Ausloten, wie du gut beruflich andocken kannst.
Berufsberatung im Erwerbsleben | Bundesagentur für Arbeit
Dir liebe Grüße, Sabine
mit der Beuerteilung?