Wie kann man Kiffer anonym der Polizei Melden?
Ich habe zwei Kiffer in meiner Klasse die regelmäßig Gras rauchen. Sie sind unter 18, rollen teilweise während des Unterrichts und zeigen auch stolz Snaps in denen sie rauchen stolz in der Klasse rum.
Sie verhalten sich gegenüber mir und anderen sehr asozial, weswegen ich persönlich den Wunsch habe, sie eine Rechtliche Strafe bekommen zu sehen.
Deswegen will ich sie der Polizei melden, jedoch müsste es anonym geschehen, weil ich ansonsten der ganzen Klasse als Snitch entblößt bin.
11 Antworten
Es ist in meinen Augen komplett unnötig Kiffer anzuzeigen da sie damit doch niemanden schaden außer sich selbst und zweitens ist das für dich unnötige Arbeit da solche verfahren wegen Konsum eigentlich immer eingestellt werden wenn es sich um geringe Mengen von 1-5g handelt
Das hat keinen Sinn, denn:
- Ist der Konsum nicht verboten
- Wird die Menge die am Mann ist nicht ausreichend für einen Straftatbestand sein
Was du machen kannst, ist einfach zur Schulleitung gehen & diese Vorfälle genau schildern. Deiner Bitte nicht erwähnt zu werden, wird die Leitung mit Sicherheit nachkommen.
Ja aber für die Menge die du "Besitzt" wird KEIN Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen einen jugendlichen eröffnen. Das ist Zeit- & Geldverschwendung. Wahrscheinlich scheitert das schon am zuständigen Beamten, der die Drogen einkassiert & eine Verwarnung ausspricht.
Mit der Definition Besitz hat an sich schon Recht. Allerdings ist das differenziert zu betrachten, da eine gewisse Menge für den Selbstgebrauch keinen Straftatbestand darstellt.
Nein, hat er nicht. Der Übergang der Sachherrschaft findet nicht statt, nur weil man kurz den Besitz eines anderen in der Hand hält. Siehe dazu zum Beispiel den BGH-Beschluss vom 5.2.2014, 1 StR 693/13, der genau das Thema, einen Joint in einer Raucherrunde. Fazit: Kein Besitzübergang.
Sobald du den Joint in der Hand hältst, gar sogar einfach nur im Mund hast, ist das schon Besitz.
So einfach ist das nicht, das ist nämlich nicht in jedem Fall Besitz.
a aber für die Menge die du "Besitzt" wird KEIN Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen einen jugendlichen eröffnen.
Das kann so passieren, allerdings nicht mehr wenn man jemanden schon zum Zweitenmal erwischt.
Wahrscheinlich scheitert das schon am zuständigen Beamten, der die Drogen einkassiert & eine Verwarnung ausspricht.
Dazu ist er gar nicht befugt, es handelt sich hier um eine Straftat. Da hat nur der Staatsanwaält zu entscheiden wiw es weitergeht.
da eine gewisse Menge für den Selbstgebrauch keinen Straftatbestand darstellt.
Das ist kompletter Unsinn.
Nein, das ist nicht falsch.
Sobald man etwas an sich hat, ist man Besitzer.
Gehört dir ein Handy und ich halte es kurz in der Hand, bin ich für den Moment der Besitzer dieses Handys. Dass du der Eigentümer bist und bleibst, ändert da nichts dran.
Du widersprichst dir selbst. Weißt du überhaupt, von was du redest? Erst von ,,Übergang der Sachherrschaft", danach von ,,Besitzübergang". Das sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.
nur weil man kurz den Besitz eines anderen in der Hand hält.
Das kann nicht sein. Man hält das EIGENTUM eines anderen in der Hand, und ist damit kurzzeitig der BESITZER davon.
Der Fakt, dass du den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum offensichtlich nicht kennst, ist mehr als deutlich.
Selbstverständlich. Der Beamte kann im eigenen Ermessen entscheiden, ob er dem nun nachgeht oder nicht. Ob das rechtens ist oder nicht ist die andere Sache.
Dann formuliere ich es um. Bei einer geringen Menge in vielen Bundesländern: 6g - wird das Verfahren i.d.R. eingestellt
Nein, das kann er bei einer vorliegenden Straftat nicht. Er ist verpflichtet diese zu Anzeige zu bringen. Er hat dabei auch keinen Ermessenspielraum, im Gegenteil er macht sich nach § 258a StGB strafbar.
Wenn Du dann noch dazu erwähnst das das bei Wiederholungen nicht mehr so ist, ist das richtig.
Alderle... können & müssen. Das sind 2 Paar Schuhe. Ein Polizist weis ganz genau, was passiert, wenn er jetzt das Fass auf macht, wegen einer geringen Menge Drogen: Richtig, nämlich nichts. Also erspart er sich die Mühe.
Der Fakt, dass du den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum offensichtlich nicht kennst,
Das ist unwichtig, bei einem fröhlichen Beisammensein den Joint kreisen zu lassen ist kein Besitz.
Ahja, du hast also Ahnung und der BGH nicht? Stimmt, sicherlich.
Besitz setzt Sachherrschaft voraus. Lies mal den BGH-Beschluss vom 5.2.2014, 1 StR 693/13.
Ein Polizist weis ganz genau, was passiert, wenn er jetzt das Fass auf macht,
Stimmt, aber noch besser weiss er was passiert wenn er das macht was Du meinst kann er tun. Er kann es schon allein deshalb nicht tun weil er nicht weiss ob der Betreffende nicht schonmal aufgefallen ist.
Ich kenne diesen Beschluss. Auch wenn ich ihn nicht mehr rezitieren kann, geht es da aber doch eher um die Sachherrschaft. Nicht Besitz.
Wenn du einem Mitraucher den Joint zum sofortigen Konsum überlässt, hat er die Verfügungsgewalt, also Besitz. Aber nicht die Sachherrschaft, weil dafür eine gewisse Dauer der ungehinderten Gewalt über die Sache erforderlich ist.
So wird das mit der Raucherrunde eher als unzulässige Verbrauchsüberlassung definiert. Besitzt ist da wieder was anderes. Besitz ist auch der MOMENT kurzfristiger Verfügung. Also solange er ihn HÄLT.
So würde ich das deuten, bin aber auch nur ein Mensch.
Nein, da geht es sehr explizit um Besitz, vielleicht einfach mal den Beschluss lesen. In einer Raucherrunde findet bei Herumreichen des Joints kein Besitzübergang statt, der Besitzer bleibt durchgehend derjenige, der den Joint mitgebracht hat. Deswegen ist das nur eine Verbrauchsüberlassung ohne Besitzübergang.
Das war schonmal Thema. Da hab ich ihn gelesen. Oder einen ähnlichen.
Nein, das ist B U L L S H I T!
Derjenige, der den Joint gerade in der Hand hält, ist de facto sein BESITZER. Das ist PER DEFINITION des Wortes ,,Besitz" so.
Wenn du das nicht akzeptieren möchtest, dein Pech. Und wenn Gerichte teilweise komische Sachen entscheiden, nicht mein Problem. Die Definition des Wortes ,,BESITZ" ändert sich nicht durch ein Gerichtsurteil!
Das ist, zumindest rechtlich gesehen, Blödsinn. Der umgangssprachliche Begriff ist für die rechtliche Betrachtung völlig egal.
Es redet auch niemand vom umgangssprachlichen Begriff.
Du selbst interpretierst deine angefügten Gesetzestexte nur nicht richtig.
Lies doch einfach mal das BGH-Urteil, das ist wirklich nicht schwer zu verstehen. Die tatsächliche Sachherrschaft, d.h. der Besitz, ist gekennzeichnet von einer auf eine gewisse Dauer angelegte Einwirkungsmöglichkeit mit einem tatsächlich ungehinderten Zugang zur Sache. Das ist in einer Raucherrunde, in der ein Joint herumgereicht wird, regelmäßig nicht gegeben. Damit findet dort keine Abgabe (d.h. ein Besitzerwechsel) statt, sondern nur eine Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch.
Das weiß ich, das habe ich selbst so geschrieben! Keine Kunst, sich darauf zu beziehen!
Von BESITZ ist dort KEINE Rede!
Doch, denn Besitz ist nichts anderes als die tatsächliche Sachherrschaft, das ist dasselbe.
Besitz ist viel komplexer. Und die Raucherrunde ist EIN BGH Urteil .... Lass gut sein.
Wird die Menge die am Mann ist nicht ausreichend für einen Straftatbestand sein
Sobald eine "Menge" am Mann ist, ist auch ein Straftabestand erfüllt.
Wirksam gar nicht, denn Drogenkonsum ist nicht verboten, nur der Besitz.
Dass ein paar Schüler ab und zu nen Joint rauchen wird denen relativ latte sein.
Wieso nicht der Schule und den Eltern stecken? Das gibt Ärger genug.
Wirksam gar nicht, denn Drogenkonsum ist nicht verboten, nur der Besitz.
Sobald du den Joint in der Hand hältst, gar sogar einfach nur im Mund hast, ist das schon Besitz.
Wird außer aufm Dorf in Bayern trotzdem keinen interessieren.
Wie gesagt, Schule und Eltern sind hier die Ansprechpartner.
Das stimmt nicht, wenn man keine Ahnung von Sachenrecht hat, lieber nicht so einen Unsinn erzählen. Nur dadurch, dass man einmal an dem Joint eines anderen zieht oder den kurz in der Hand hält, gibt es noch keinen Übergang der Sachherrschaft, also keinen Besitzerwechsel. Siehe dazu auch die BGH-Urteile (z.B. Beschluss vom 5.2.2014, 1 StR 693/13). Das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch durch den Besitzer des Joints wäre für diesen aber strafbar.
Doch, das ist korrekt.
Sobald man etwas an sich hat, ist man Besitzer.
Gehört dir ein Handy und ich halte es kurz in der Hand, bin ich für den Moment der Besitzer dieses Handys. Dass du der Eigentümer bist und bleibst, ändert da nichts dran.
Besser informieren, bevor man fälschlicherweise mault ;)
Der der nicht informiert ist bist du. Lies mal den BGH-Beschluss vom 5.2.2014, 1 StR 693/13 und lern was übers Sachenrecht, bevor du hier auf Rechtsanwalt machst...
Was irgendein Gericht urteilt, ist mir ganz und gar schnuppe. Eine Wort-Definition ändert sich nicht durch ein Gerichtsurteil. Derjenige, der den Joint gerade in der Hand hält, ist de facto - per Definition - sein Besitzer. Akzeptier es.
Ende der Diskussion!
Nur geht es hier leider um eine rechtliche Situation und da ist das Wort des BGH nicht "irgendein Urteil", sondern wird geltendes Recht.
Mit irgendwelchen totalen Laien, die hier Rechtsfragen mit selbst ausgedachtem Unfug beantworten, brauchste nicht zu diskutieren... hat keinen Sinn. Die denken, dass Recht ein Meinungsthema ist.
Hey,
Bei mir gibt es da auch Leute -.-
Mich stört es an sich nicht, weil es mir egal ist und ich es selber schon mal 2 mal gemacht hatte, aber in der Schule ist halt unnötig und führt zu nichts xD
Grade wenn es Leute jede Pause machen und dann alles verharmlosen (ja es ist nicht sonderlich schädlich bla bla bla ) aber nur nervig wenn damit dann geprallt und bisschen angegeben wird wie toll die sich grade fühlen und es meinen damit noch auszulassen usw.
Ich hatte sogar auch schon den Gedanken die mal zu melden weil es halt nervig ist, und es da Situationen gab wo Leute es wirklich fast täglich mitgenommen hatten und es keiner bemerkt hatte, und zudem soll es sowas wie ne Kontrolle an Schulen geben wegen Drogen, da es immer weiter ausgeweitet wird und gefühlt schon an jeder Schule passiert usw. aber was bisher auch noch nicht passiert ist hmmm...
Klar geht das anonym. Einfach zur Polizei gehen und sagen, dass du anonym bleiben willst. Du stellst halt keine Anzeige sondern gibst nur einen Hinweis ab.
LG
Sobald du den Joint in der Hand hältst, gar sogar einfach nur im Mund hast, ist das schon Besitz.