Reinigungsmittel in eigene Flaschen abfüllen und unter anderem Namen verkaufen

5 Antworten

Theoretisch ist es erlaubt, da du damit keine Patentrechte verletzt (wie es der Fall wäre, wenn du es unter demselben Namen weiterverkaufen würdest). Du müsstest dich nur informieren, ob diese Firma auch ein Patent auf die Mischung, also nicht nur auf den Namen, hat.

Ansonsten: Was du gekauft hast, ist dein Eigentum und dein Eigentum darfst du auch wieder verkaufen.

madquad  22.07.2014, 10:43

Auweia, mit diesen tollen Ratschlag bringst Du aber den Fragesteller in Teufelsküche.

Man nehme einen Adidas Schuh. Man entferne einen Streifen und das Logo und schon darf man den Schuh unter dem Label "Aldispass" weiter verkaufen... :-) Interessante These

Folgende Probleme können auftreten wenn der FS diese Idee realisiert

Patenrecht, Markenrecht, Lizenzrecht, Produkthaftung

Angenommen das Mittel beschädigt die Felgen. Wer haftet dann? Der Produzent oder der mutige Mensch der es abgefüllt hat.!?!?!?!?

So einfach ist es dann auch nicht mit dem clonen

0

Da wenn dir einer dahinter kommt darfst du dich warm laufen. Denn es ist Markenfälschung und das wird teuer. Abgesehen davon riecht Felgenreiniger andres als Spüli. Vergiss das ganze schnell.

Nein, das ist strafbar. Diebstahl, Patentverletzung, Betrug ... such es dir aus.

Funship  22.07.2014, 09:27

Könntest du auch nur für einen der drei Tatbestände mal anhand des Gesetzestextes erläutern, warum du die jeweilige Norm verletzt siehst?

0

Wie kann man nur auf so eine Idee kommen? Das darfst du auf keinem Fall. Das ist Betrug.

markusrichard  21.07.2014, 15:22

Man merkt mal wieder das Ferien sind, und die Kinder Langeweile haben.

2

Natürlich kann der Hersteller hier meckern. Habe mal eine weile im Deutschen Patent und Markenamt gearbeitet und lass dir sagen solche Streitigkeiten werden sehr schnell sehr sehr teuer. Mein Tipp: Lieber die Finger von solchem Unfug lassen.