Öffentlichen Raum gefilmt, gleich Strafe?

5 Antworten

Hallo

Überwachungskameras muss man bei der Installation passend einstellen und wenn nötig "maskiert" werden, dabei wird der Fremd Bereich abgedeckt. Das geht per Hardware oder Software. Es gibt Survilliance Server (Synology) mit Privacy Mask und Smart Mask. Im Prinzip wird alles aufgezeichnet aber bei der Wiedergabe maskiert. Du darfst dir diese Bereiche nicht ansehen aber externe Dienstleister mit Datenschutz nach DIN ISO 9001 oder die Behörden. Du darfst den Nachbarn nicht überwachen aber eine von dir bezahlte Sicherheitsfirma.

Wenn das Ordnungsamt kommt und die sehen die Maskierung gehen die wieder weil zulässige Überwachung. Das wird evtl. deinem Nachbar mitgeteilt das sein Bereich und der öffentliche Raum nicht überwacht wird. Der kommt dann mit dem Überwachungsdruckurteil durch eine Kamera. Aber zur Erfassung oder Abwehr einer Straftat ist Überwachung zulässig. Das kann man zu dem Zeitpunkt evtl. nachweissen wenn die Kamera legal/korrekt arbeitet.

Aber du hast die falsche Strategie.

Zuerst besorgt man sich eine lichtstarke Prosumerbridgekamera mit Wormdrivefähigkei und fotografiert/filmt Anlassbezogen und bei jedem Vorfall weit hinten an der Wand stehend durch die Fenster (Die man regelmässig putzt). Dann macht man jedesmal eine Anzeige bei der lokalen Dienststelle mit exakter Uhrzeit aber erwähnt noch nicht die Bilddokumentation. Du hast das ja selber beobachtet und deinen Nachbarn erkannt. Stell einen grossen Feldstecher an das Fenster mit dem du Vögel beobachtest dein Nachbar wird dann konditioniert das du nur am Fenster beobachtest. Man kann auch eine Videoaufzeichnung von der Zimmerhinterwand machen muss das aber gut tarnen.

"Verdrecken" ist noch keine Sachbeschädigung aber bei Spiegelanklappen kann es zum Bruch kommen. Die Häufigkeit der Vorfälle bringt deinen Nachbarn aber ganz oben auf die Liste der "Arxlöcher"/Psychopaten im Revier bzw irgendwann eine Gefährdereinstufung/Abklärung was dazu führt das er bei Auffälligkeiten sofort die Gefährderansprache bekommt also Waffe am Anschlag und Sicherung/Fixierung und durchsuchen auf Waffen und/oder Drogen.

Der Wormdrive ist nicht manipulierbar und Gerichtsfest, das erste Bild nutzt man um eine Funkzeituhr oder Datum und Uhrzeit vom TV abzulichten damit man die korrekte Zeiteinstellung nachweissen kann. Es gibt Kameras mit GPS Zeit oder Funkzeitsynchronisation.

Irgendwann bekommt dein Nachbar dann einen Anhörungsbogen wo er Angaben zu Sache machen kann/muss. Je nachdem was er aussagt bzw unter Eid aussagt kannst du das Bildmaterial nachreichen weil dann ist es ein Fall für denn Staatstanwalt zudem holst du dir einen Anwalt und lässt denn Nachbarn noch eineheftige Kostennote zukommen. Er wird dann evtl. vor Gericht ziehen.Aber ein Zivilprozess nach einem Meineid ist ein sichere Sache man bekommt eine Titel und man schickt denn Gerichtsvollzieher zum Abkassieren zum Arbeitgeber der macht dann eine Lohnpfändung.

Wenn der Nachbar nach Zugang des schreibens durchdreht rufst du die Polizei wegen permanenter Video-Überwachung an und wegen Unterlassungsmassnahmen. Evtl hilft ein Schutzzaun denn dein Nachbar bezahlen darf und auf seinem Grundstück montieren muss.

Unabhängig davon was die Polizei macht, warum lässt du dich von ihm „terrorisieren“?

Lass dich von solchen Leuten nicht einschüchtern. Wenn du nichts machst, wird er auch die nächsten Monate so weitermachen und noch schlimmer. Wenn du siehst, dass er dein Auto anspuckt, dann schrei ihn öffentlich auf der Straße an. Versuch ihn zu konfrontieren, natürlich ohne Schläge. Geh und klopf an seiner Tür und belästige ihn selbst, damit er Schiss hat.
Zeig ihm, dass du dich wehrst, wenn er etwas macht. Sollte er hingegen körperliche Konfrontation wollen, ruf sofort die Polizei an.

Inkognito-Nutzer   24.04.2024, 16:09

Ich bin ein sehr friedliebender Mensch. Dieser Konflikt schwelt seit Monaten, fast schon ein Jahr. Alle versuche mit ihm zu reden sind gescheitert und liefen auf eine Schreierei hinaus.

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Kanon027  24.04.2024, 16:10
@Inkognito-Fragesteller

Das kann ich mir vorstellen, bei solchen Menschen bringt das leider nicht. Wenn du weiterhin „friedliebend“ bleiben möchtest, dann gern. Wunder dich aber nicht, wenn er iwann dich oder deine Frau anspuckt

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Ich habe eine ähnliche Situation: Kamera in der Einfahrt weil bei uns eine Zeitlang ein Feuerteufel sein Unwesen getriben hat.

In dem Zusammenhang hatte die Polizei noch eine Frage an mich, sah die Kamera und meinte: "Sie wissen ja, dass das nicht erlaubt ist, den öffentlichen Raum zu filmen. Aber eventuelle Videos von Straftaten interessieren uns natürlich sehr!"

Und dann haben wir uns sehr nett verabschiedet.

Aber einen Hinweis habe ich noch: Niemals Bilder und Videos veröffentlichen! Das kann richtig Zoff geben. Ansonsten ist die Polizei da recht verständnisvoll.

Meine Erfahrung.

Die Polizei macht das garnichts, da es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Rechtlich sind bei aktuel aufzuklärenden Straftaten der Einsatz von Kameras, sogar ohne Warnschilder erlaubt. Das zuständige Amt wäre das Landesamt für Datenschutzaufsicht, die das Beurteilen kann und entsprechend interveniert. Bei Privat sind deren Aktionen ohnehin sehr eingeschränkt.

Eine vernünftige Überwachungskamera kann so eingestellt werden, dass Bereiche nicht erfasst werden. Zudem darf immer und Verdachtsunabhängig der eigene Bereich plus ein Meter Karenz zum Öffentlichen aufgezeichnet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Du wirst jetzt nicht wissen ob er wegen der Kamera was macht. Du kannst aber noch einmal mit ihm reden.

Informiere ihn darüber, sachlich und ruhig, dass du ihn ein letztes Mal aufforderst, die Beleidungen und Belästigungen zu unterlassen. Ansonsten wirst Du mit den Protokollen die du über sämtliche Dinge die er gemacht hast, geführt hast, zur Polizei gehen und der Sache ihren Lauf lassen.