Muss man vor Gericht, wenn man zum ersten mal mit Cannabis erwischt wird?
Ich wurde letztens mit 5 Gramm Cannabis von der Polizei erwischt. Ich habe keine Vorstrafen und wurde auch nur das eine mal erwischt, da ich sonst nicht kiffe.
Kommt die Sache nun vor Gericht oder denkt ihr es wird fallen gelassen?
4 Antworten
Die Staatsanwaltschaft kann so ein Verfahren einstellen, muss es aber nicht.
Oftmals wird gegen Auflagen eingestellt:
Sozialstunden ableisten
Teilnahme an Drogenpräventiosgesprächen
Verpflichtung zu Urin-Screenings auf bestimmte Dauer
In NRW werden ca 50% der Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt. Klar ist NRW auch mit Bayern das konservativste Bundesland, auch in anderen Regionen dürften es aber noch so geschätzt 20-30% sein.
Die mögliche Einstellung von Verfahren wg. Konsum und Besitz geringer Eigenbedarfsmengen ist angesichts der Tatsache, dass Menschen die favorisierte Substanz ihrer Wahl wiederholt gebrauchen (und dafür anbauen oder wiederholt erwerben) müssen, bloße Augenwischerei.
"Wiederholungstäter" werden weiter pönalisert wie schon seit Jahrzehnten. Daran wird auch die Ernennung einer neuen Bundesdrogenbeauftragten nichts ändern.
Ich habe sogar von Fällen gelesen wo Ersttäter nicht ohne Strafe davon kamen bzw nicht ohne Auflage, zumindest in Bayern und NRW.
Einstellung gegen Auflage existiert nur damit Staatsanwalt und Richter ohne den Arbeitsaufwand eines vollen Gerichtsverfahrens trotzdem bestrafen können.
in 99,95% der Fälle, Nein.
Du wirst lange Zeit nichts hören und dann einen Brief kriegen, dass das Verfahren eingestellt wurde. So höre ich es zumindest immer.
Also im Grunde nur Steuerverschwendung.
Die Polizisten haben dir doch sicher gesagt du hast nichts weiter zu befürchten wenn du noch weitere Personen ans Messer lieferst.
Hey!
Du bekommst Post von der Staatsanwaltschaft, wo dann eine Strafe drinsteht.
Erst wenn Du dagegen Einspruch einlegst, würde es vor Gericht gehen. Sonst nicht!
Grüße
Denke nicht das es ein Gerichtstermin geben wird wenn diese 5Gramm in einer Tüte waren. Ne Geldbuße eventuell und der Eintrag.
Wenn die 5 Gramm in mehrere Tütchen abgepackt waren, könnte es zum Amtsgericht kommen..
Dann werden die vermutlich von Eigenbedarf ausgehen und dir nicht Dealerei vorwerfen, denke halb so schlimm. 100-200€ Bußgeld. In Bayern etwas mehr wahrscheinlich
Und da behaupten ernsthaft Leute dass bei geringen Mengen nix passieren würde...