Muss man vor Gericht, wenn man zum ersten mal mit Cannabis erwischt wird?

4 Antworten

Die Staatsanwaltschaft kann so ein Verfahren einstellen, muss es aber nicht.
Oftmals wird gegen Auflagen eingestellt:

Sozialstunden ableisten
Teilnahme an Drogenpräventiosgesprächen
Verpflichtung zu Urin-Screenings auf bestimmte Dauer

NeuerNutzer99  09.09.2019, 19:51

Und da behaupten ernsthaft Leute dass bei geringen Mengen nix passieren würde...

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NeuerNutzer99  11.09.2019, 07:17
@Ste2508

In NRW werden ca 50% der Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt. Klar ist NRW auch mit Bayern das konservativste Bundesland, auch in anderen Regionen dürften es aber noch so geschätzt 20-30% sein.

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aXXLJ  11.09.2019, 07:37
@NeuerNutzer99

Die mögliche Einstellung von Verfahren wg. Konsum und Besitz geringer Eigenbedarfsmengen ist angesichts der Tatsache, dass Menschen die favorisierte Substanz ihrer Wahl wiederholt gebrauchen (und dafür anbauen oder wiederholt erwerben) müssen, bloße Augenwischerei.
"Wiederholungstäter" werden weiter pönalisert wie schon seit Jahrzehnten. Daran wird auch die Ernennung einer neuen Bundesdrogenbeauftragten nichts ändern.

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NeuerNutzer99  11.09.2019, 07:43
@aXXLJ

Ich habe sogar von Fällen gelesen wo Ersttäter nicht ohne Strafe davon kamen bzw nicht ohne Auflage, zumindest in Bayern und NRW.

Einstellung gegen Auflage existiert nur damit Staatsanwalt und Richter ohne den Arbeitsaufwand eines vollen Gerichtsverfahrens trotzdem bestrafen können.

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in 99,95% der Fälle, Nein.

Du wirst lange Zeit nichts hören und dann einen Brief kriegen, dass das Verfahren eingestellt wurde. So höre ich es zumindest immer.

Also im Grunde nur Steuerverschwendung.

leafless  08.09.2019, 22:56

außer natürlich es wird davon ausgegangen, dass du Dealen willst.

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66466 
Fragesteller
 08.09.2019, 23:00
@leafless

Könnten sie den verdachte erhalten wenn ich eine Feinwaage dabei hatte?, ich habe auch angaben zum dealer gemacht wo ich das zeug her hatte

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RZimmermann  09.09.2019, 07:37
@66466

Die Polizisten haben dir doch sicher gesagt du hast nichts weiter zu befürchten wenn du noch weitere Personen ans Messer lieferst.

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Ste2508  10.09.2019, 21:26
@66466

Wäre ich dein Dealer, wären die 5 Gramm nach so einer Aktion dein kleinstes Problem. Man zinkt keine anderen Leute an, schon gar nicht um seinen eigenen Hintern auf Kosten anderer zu retten.

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Hey!

Du bekommst Post von der Staatsanwaltschaft, wo dann eine Strafe drinsteht.

Erst wenn Du dagegen Einspruch einlegst, würde es vor Gericht gehen. Sonst nicht!

Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Denke nicht das es ein Gerichtstermin geben wird wenn diese 5Gramm in einer Tüte waren. Ne Geldbuße eventuell und der Eintrag.

Wenn die 5 Gramm in mehrere Tütchen abgepackt waren, könnte es zum Amtsgericht kommen..

66466 
Fragesteller
 08.09.2019, 22:52

Es war in einem tütchen und ein joint

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1987Hans1987  08.09.2019, 22:53
@66466

Dann werden die vermutlich von Eigenbedarf ausgehen und dir nicht Dealerei vorwerfen, denke halb so schlimm. 100-200€ Bußgeld. In Bayern etwas mehr wahrscheinlich

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