Muss man mit 49 Jahren beim Kauf von Alkohol den Ausweis zeigen, wenn der Kassierer es verlangt?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach § 9 JuSchG - alkoholische Getränke, dürfen beispielsweise Wein erst ab 16 Jahren abgeben bzw. verkauft werden.

Verkäufer müssen sicherstellen das die Altersgrenzen beim Verkauf eingehalten werden. Das mit mit 49 Jahren noch als unter 16 eingeschätzt wird ist wirklich ziemlich seltsam, deine Mutter sollte es einfach als Kompliment sehen ;)

In anderen Ländern ist das aber gar nicht so abwägig:

  • In Großbritannien gibt es die "Challenge 25", ein freiwilliges Projekt bei dem Personen die wie unter 25 Jahre aussehen / sind unaufgefordert ihren Ausweis vorzeigen um ein Produkt mit Altersbeschränkungen zu erwerben das Hauptziel ist die Einhaltung des Agbageverbots von alkohol für unter 18 Jährige einzuhalten. Auch bei anderen Produkten wie Tabak (ab 18), Feuerwerkskörpern (ab 16/18) oder Lotteriescheinen (ab 16).
  • In den USA dürfen alkoholische Getränke erst ab 21 verkauft werden. Daher ist es nicht unüblich das man bis in die 30er seinen Ausweis vorzeigen muss.

Ist doch nichts dabei, sie hat ja nichts zu befürchten. Außerdem ist es doch wohl eher wie ein Kompliment für sie.

Wenn der Kassierer den Ausweis verlangt, muss jede Person (egal welchen Alters) ihren Ausweis zeigen oder einen anderen gültigen Beweis der Volljährigkeit erbringen, z.B. Führerschein oder EC-Karte (die kriegt man erst ab 18), ansonsten muss der Kassierer die Ware dabehalten.

Anduri87  19.09.2014, 14:23

EC-Karten sind kein ausreichender Altersnachweis. Im normalfall gilt ein Personalausweis, Führerschein, eine Versicherungskarte mit Lichtbild oder einem amtlichen Dokument.

EC-Karten werden für ein Bankkonto ausgestellt das auch ein beispielsweise ein 12-Jähriger mit Elterliche Erlaubnis eröffnen kann. Sogar eine Kreditkarte reicht nicht aus, denn eine Prepaid Kreditkarte kann beispielsweise in der Sparkasse ab 14 Jahren erworben werden.

0

Niemand ist verpflichtet, dem/der Verkäufer(in) seinen Ausweis zu zeigen.

AAABER ...

Auch kein(e) Verkäufer(in) ist verpflichtet, die Ware zu verkaufen.

Am einfachsten und schnellsten löst man die Situation, in dem man seinen Personalausweis vorzeigt.

Man sollte wie Deine Mutter reagieren.Amüsiert sein und sich freuen,dass man für so jung gehalten wird.Hat man keinen Ausweis dabei,dann gibt man den Alkohol zurück und holt den Ausweis.Die Kassierer sind verpflichtet dies zu tun.