MPU bestanden (Alkohol) - wird abgelehnt wegen Drogen?

2 Antworten

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Ist das rechtmäßig?

Leider ja.

Ich persönlich kann leider nur davon abraten offen und unbefangen an die Sache ran zu gehen und man sollte seine Arztakten VERSCHLOSSEN halten!!

Bei einer MPU wegen Abhängigkeit wird das nicht gelingen sofern es eine stat. oder amb. Behandlung gegeben hat. Allerdings hättest du dich vorher erkundigen sollen in welchem Umfang du Arztberichte abgeben solltest. Hier wäre ggf. ein Kurzbericht der Therapieeinrichtung ausreichend gewesen...

Wie lange ist das mit den Abstinenznachweisen her? Die Labore müssen die Proben ca. 18 Monate lang aufbewahren. IdR ist es möglich sie noch einmal zu eröffnen und im Nachhinein noch auf Drogen zu untersuchen.


HaBeNan 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 07:48

Die abgegebenen Abstinenznachweise verfallen nach einem ¼ Jahr oder müssen weiter geführt werden. Das kann ich nicht mehr bezahlen. Es gab KEINE stat und es wurde in meiner Sichttherapie nicht berücksichtigt da keine Sucht vorliegt. Es steht auch ein Datum drin welcher den letztmaligen Konsum auf datiert.

Wie auch immer, für mich hat sich das erledigt. Hinterher ist man immer schlauer. Das Geld hätte ich mir sparen können. Ich war so dumm zu denken daß es gesehen wird wie es ist eine Jugendsünde und jetzt habe ich nicht genug Geld um es zu beweisen. Immerhin geht es um ca. 350 - 400 € für den Test. Verdienstausfall und so weiter Mal außen vor...

nancycotten  01.10.2024, 23:12
@HaBeNan
Die abgegebenen Abstinenznachweise verfallen nach einem ¼ Jahr

Sie gelten 4 Monate wenn man die Lücke begründen kann, und das wäre auch nur von Bedeutung wenn eine weitere MPU anstehen würde. Ich habe es so verstanden dass die FEB lediglich AN für Drogen von dir möchte, oder wurde dir eine MPU mit Drogenfragestellung angeordnet?

Wie auch immer, für mich hat sich das erledigt

Bedeutet?

Du hast eine pos. MPU hinter dir, musst jetzt aber noch Drogenabstinenz nachweisen welches sehr wahrscheinlich durch die Nachprüfung der bereits vorhandenen Screenings möglich wäre, und jetzt willst du aufgeben?

HaBeNan 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 01:19
@HaBeNan

Habe mir schon Geld geliehen und bin alleinerziehend mit zwei Kindern. Ich will nicht aufgeben aber ich muss einsehen, dass ich keine Möglichkeiten mehr habe . Ohne die Einsicht in meine Arztunterlagen gäbe es kein Problem.

nancycotten  07.10.2024, 03:07
@HaBeNan

Zunächst möchte ich mich bei dir entschuldigen dass ich in meinen Kommentaren immer von "er" gesprochen habe und erst jetzt gesehen habe dass du weiblich bist. Sorry dafür.

Was genau möchte der SB deiner FEB denn von dir haben? Eine Haaranalyse der letzten 6 Monate? Wäre er damit zufrieden?

Es gibt Institute die gar nicht sooo teuer sind. Mehrere unserer User im Forum haben z.B. bei einem Labor "Wisplinghoff" (die haben mehrere Standorte in D) 85 Euro bezahlt. Ist schon ein Jahr her, kann inzwischen etwas mehr sein - aber auch wenn es jetzt um die 100 Euro wären, wäre das doch i-wie stemmbar, oder?

Neben dem genannten Institut gibt es aber noch weitere (Labor Krone, Labor Enders) die nach den CTU-Kriterien arbeiten. Die teuersten sind immer die, die direkt für das MPI arbeiten, diese Stellen sollte man besser meiden...

HaBeNan 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 22:51
@nancycotten

Hallo. Ja eine Haaranalyse wird gefordert. Danke für den Hinweis bezüglich der Institute. Das ist schon was anderes als 350 € (die mir von unserer MPU - Stelle mind. In Aussicht gestellt wurden). Ist aber bestimmt besser vorher nachzufragen ob eine Analyse von dem Labor akzeptiert wird? Oder wonach kann ich mich da richten? ...

nancycotten  08.10.2024, 00:12
@HaBeNan

Die Labore müssen den "CTU-Kriterien" entsprechen, oder anders ausgedrückt: nach DIN EN ISO IEC 17025 forensisch akkreditiert sein, das sind die von mir genannten Labore aber alle. Folglich müssen sie von der Behörde auch anerkannt werden, da auch bei der MPU die Abstinenznachweise dieser Labore gültig sind und man keineswegs verpflichtet ist die "MPI-eigenen" Labore dafür zu beauftragen...

Ja ist es, weil du damit schonmal aufgefallen ist. Es gibt hier 2 Möglichkeiten

1.) Du nimmst keine Drogen, dann solltest du keine probleme damit haben deine abstinenz nachzuweisen

2.) Du nimmst Drogen, dann solltest du keinen Führerschein haben.

Du hast damals aufgrund deiner Alkoholfahrt den Führerschein verloren hast also gezeigt das du damals Drogen (was alkohol ja auch ist) und fahren nicht voneinander trennen konntest. Du bist jetzt aktuell noch auf dem weg zu beweisen das du dich geändert hast und es doch kannst.

Die Nachweispflicht geht ja (meines wissens) nur 1 Jahr lang. Danach bist du wieder ein ganz normaler unbescholtener Autofahrer, der sich rehabilitiert hat.


HaBeNan 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 00:35

Ich nehme keine Drogen! Ich bin meinem Arzt gegenüber ganz offen gewesen (ich war 17). Seit 4 Jahren bin ich völlig abstinent ...und Alkohol gibt es an jeder Ecke. Ich habe erfolgreich rehabilitiert, lebe stabilisz und das spricht für sich. Ich bin momentan unwetterbedingt nicht in der Lage fristgerecht, genug finanzielle Mittel aufzubringen, das ärgert mich sehr.I ch persönlich kann leider nur davon abraten offen und unbefangen an die Sache ran zu gehen und man sollte seine Arztakten VERSCHLOSSEN halten!!

Kaen011  01.10.2024, 10:59
@HaBeNan
 an die Sache ran zu gehen und man sollte seine Arztakten VERSCHLOSSEN halten!!

Dann frag doch mal entsprechend nach bei der MPU woher sie diese Daten haben. Laut DSGVU müssen sie dir ja auskunft geben.

Dann kannst du höchsten den Arzt verklagen der sie weitergegeben hat.

nancycotten  01.10.2024, 22:56
@Kaen011

Bitte richtig lesen, er hat eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben, ohne diese hätte der Gutachter keine Chance gehabt an die Daten zu kommen.

Kaen011  02.10.2024, 09:53
@nancycotten

Bitte richtig lesen, das erwähnt er nirgendswo. Im gegenteil er ist überrascht das die Daten eingesehen wurden.

nancycotten  03.10.2024, 04:52
@Kaen011
das erwähnt er nirgendswo

Aha. Wie wäre es hiermit?

Bei dieser habe ich eine Erlaubnis zur Einsicht in meine Reha-, Krankenakte erteilt.
Kaen011  03.10.2024, 07:33
@nancycotten

Da geht es um die Rehaakte und die Krankenakte aus der Reha, also eine zweckgebundene Schweigepflichtsentbindung keine generelle. Das steht da doch auch.

nancycotten  03.10.2024, 08:32
@Kaen011

Okay, einmal versuche ich es noch:

Er hat geschrieben:

Ich habe nun meine Abstinenz 1 Jahr nachgewiesen und hatte meine Begutachtung. Bei dieser habe ich eine Erlaubnis zur Einsicht in meine Reha-, Krankenakte erteilt.

Er hat also beim MPI eine Schweigepflichtsentbindung für seine Krankenakte aus der REHA unterschrieben und genau in dieser steht sein früherer Drogenkonsum. Den Inhalt dieses Berichtes hat der Gutachter bzgl. des Drogenkonsums in das Gutachten geschrieben was vollkommen legitim ist. Daraufhin zweifelt die Behörde an seiner Abstinenz bzgl. Drogen (Stichwort Suchtverlagerung) und möchte Abstinenznachweise.

Somit ist diese Aussage von dir

Dann frag doch mal entsprechend nach bei der MPU woher sie diese Daten haben. (...) Dann kannst du höchsten den Arzt verklagen der sie weitergegeben hat.

absolut substanzlos.

HaBeNan 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 01:34
@nancycotten

Alles soweit erörtert?

Ja, ich habe von der Schweigepflicht entbunden. Mein Fehler! GROSSER Fehler. Denn des weiteren wird nicht explizit erwähnt, dass NATÜRLICH in der Reha JEDE bekannte Sucht ( und ich hab da fairer Weise alles angegeben) behandelt wird. Bezüglich der Gefahr der Verlagerung usw. wird dort sogar vom Rauchen entwöhnt.

Es steht also zu Beginn der Reha drin das ich es angegeben habe und ich diese Reha erfolgreich abgeschlossen habe. Regulär. Des weiteren habe ich durchgehende Blutbilder ab Zeitpunkt der Reha die zeigen, dass ich körperlich unbeeinträchtigt und sogar immer gesünder geworden bin.