Hausparty wer haftet?

2 Antworten

Ganz schlechte Idee! Am nächsten Tag fehlen dann sämtliche elektronischen Geräte, der Teppich ist patschnass von umgekippten Getränken und die letzten Schnapsleichen werdet Ihr nie los!

Alkohol ist erst ab 18 erlaubt.

Man sollte mit Leuten feiern, die man kennt und denen man auch vertrauen kann. Haften tun dann diejenigen, denen die Wohnung / das Haus gehört. Und wenn dann die 15-Jährige mit einer Alk-Vergiftung in die Notaufnahme kommt, ist die Kacke am Dampfen!

Von Experte Nordseefan bestätigt

Ihr seid Privatleute, die privat eine Party machen. Da haftet niemand für das Verhalten von anderen auf dieser Party. Und ihr müsst auch nicht darauf achten, dass jemand unter 16 keinen Alkohol bekommt. Diese gesetzlichen Vorschriften gelten nur für gewerbliche Anbieter / Verkäufer.

Mit Reaktionen verärgerter Eltern müsst ihr hingegen durchaus rechnen. Dürfen die auch. Sie können euch zwar rechtlich nichts, aber schimpfen, meckern oder sich bei euren Eltern über euch beschweren steht ihnen natürlich trotzdem voll zu!

Und übrigens - Vorsicht bei dem Modell, dass Menschen eingeladen werden, die X über Y über Z kennt! Genau das ist sehr oft die Konstellation, wo solche Hausparties übel enden... Direkte, eigene Freunde, die ihr alle kennt - darauf sollte sich die Gästeliste beschränken.


Paguangare  05.10.2024, 04:54

Zum Punkt: "Ihr müsst auch nicht darauf achten, dass jemand unter 16 keinen Alkohol bekommt":

Ich habe einmal auf einem Forum namens "Frag einen Anwalt" eine Antwort auf eine ähnliche Frage durchgelesen. Gefragt hatten in diesem Fall die Eltern, die den Partyort (Hütte) zur Verfügung gestellt haben. Die Antwort des Anwaltes lautete:

"Das Jugendschutzgesetz - gültig bei öffentlichen Veranstaltungen - greift nicht im privaten Bereich.

Hier gilt alleine Ihre Fürsorgepflicht.

Sie haben dafür zu sorgen, dass nur erlaubter Alkohol konsumiert wird und die Kinder sicher nach Hause kommen.

Ich halte das für sinnvoll in Ihrem Interesse, dass Sie auf der Party anwesend sind.

Ich kann verstehen, dass die Jugendlichen es nicht wollen, dass Eltern dabei sind. Beachten Sie jedoch, dass immer wieder unerlaubt Alkohol eingeschleust werden kann und Sie dafür verantwortlich gemacht werden könnten.

Zumindest sind sehr regelmäßige Kontrollen durchzuführen und wenn Sie Ihrem Kind vertrauen sofortige Rufbereitschaft."

Das deutet darauf hin, dass die Antwort von AriZona04 hier auf GuteFrage in die richtige Richtung geht: "Haften tun dann diejenigen, denen die Wohnung / das Haus gehört." Dabei geht es im Falle einer Mietwohnung natürlich nicht um den Hauseigentümer, sondern um die Eltern, die ihrem 17 bis 18jährigen Sprössling erlauben, eine Hausparty zu veranstalten.

Inwieweit die "Wohnungshalter" sich aus der Verantwortung herausziehen können, sofern der "private Partyveranstalter" volljährig ist, kann ich nicht aus juristischer Sicht beurteilen.