Geweitete Pupillen und Drogenkontrolle?

5 Antworten

Hallo Fritznancy123,

falls Du den:

  • Urintest oder
  • Drogenwischtest (DrugWipe)

meinst. Nein diese Tests dürfen nicht gegen den Willen der Person durchgeführt werden. Diese Tests dürfen nur angeboten werden, aber das Angebot kann man auch ablehnen.

Und eine Blutentnahme darf nur unter Beachtung der folgenden Rechtsgrundlage durchgeführt werden:

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§ 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

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Mit einer Blutprobe, kann aber nicht nachgewiesen werden, dass Du gegen das Betäubungsgesetz verstoßen hast, denn wenn kann allenfalls der Konsum nachgewiesen werden und der Konsum ist nicht strafbar. Somit ist die Blutentnahme nicht zulässig.

Etwas anderes gilt, wenn Du mit einem Fahrzeug angehalten wurdest und der Verdacht besteht, dass Du folgenden Straftatbestand erfüllt hast:

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§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

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Besteht dieser Verdacht, darf auch eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt werden.

Schöne Grüße
TheGrow

Ohne Teilnahme am Straßenverkehr wird der Polizist weder Alkohol noch Drogenkonsum untersuchen. Wenn du jedoch mit einem KFZ unterwegs bist, sind das Indizien und du kannst zu einem Test GEBETEN werden. Test ist immer optional, bloß wenn du ihn verweigerst, bleibt nur die Blut/Urinprobe als Beweismittel.

"Große Teller" zu Fuß?

Wo liegt da das strafbare Verhalten, das einen Drogentest rechtfertigen würde?

Die Wahrscheinlichkeit, zum Drogentest "gebeten" zu werden, liegt bei 100%

TheGrow  06.03.2016, 22:34

Und was soll der Drogentest bringen?

Damit kann lediglich nachgewiesen werden, dass BTM konsumiert wurde, nur ist der Konsum nicht strafbar

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michi57319  06.03.2016, 22:43
@TheGrow

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss ist definitiv strafbar. Davon bin ich ausgegangen, weil es keinen anderen Anlass für eine Alkoholkontrolle gibt. Etwas unscharf die Fragestellung, findest du nicht?

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TheGrow  06.03.2016, 22:49
@michi57319

Aus der Fragestellung geht zumindest nicht hervor, dass es sich um eine Verkehrskontrolle handelt. Aber völlig von der Hand zu weisen ist diese Vermutung nicht.

Nur, ob ein Drogentest durchgeführt werden darf, wenn der Verdacht auf Drogenkonsum beim Führen eines Fahrzeuges besteht, bedarf keiner Frage, denn die Antwort dürfte jeden klar sein

weil es keinen anderen Anlass für eine Alkoholkontrolle gibt

Du meinst sicher Drogenkontrolle.

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michi57319  06.03.2016, 22:51
@TheGrow

Hier wird nicht lang gefackelt, hier wird bei Verdacht getestet. War grad Samstag wieder in der Zeitung zu lesen. Mir ist das echt egal, ob das nun rechtens ist, oder nicht. Ein Idiot mehr weg von der Straße, der willentlich und wissentlich andere und Unschuldige gefährdet hat.

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TheGrow  06.03.2016, 23:06
@michi57319

Sorry, Alkoholkontrolle war schon richtig, denn danach hatte der Fragesteller ja auch gefragt.

Mir ist das echt egal, ob das nun rechtens ist, oder nicht. Ein Idiot mehr weg von der Straße, der willentlich und wissentlich andere und Unschuldige gefährdet hat.

Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Drogen passen genauso wenig wie Alkohol zum Führen eine Fahrzeuges

Allerdings langen "nur" ungewöhnliche Pupillenreaktionen nicht um einen hinreichenden Verdacht zu begründen.

Es müssen dem Richter schon mehrere an Verdachtsmomente begründet werden, aber hier langt es, wenn zu den ungewöhnlichen Pupillenreaktionen  noch:

  • Fahrauffälligkeiten (hier kann schon das nicht blinken langen)
  • verwaschene Stimme
  • unsicherer Gang

hinzukommen, bevor er einen Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und eine recht kostenintensive Blutprobe anordnet.

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michi57319  06.03.2016, 23:09
@TheGrow

Das war bei dem Fall der Fall ^^ Auffällige Fahrweise, Alkokontrolle positiv, sichtbarer Drogenkonsum, Schnelltest positiv, Blutprobe angeordnet, Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen, Anzeige läuft.

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TheGrow  06.03.2016, 23:19
@michi57319

Dann tippe ich mal da drauf, dass auch bei der Blutentnahme verbotene Substanzen im Blut festgestellt werden und der Fahrer gem. § 316 StGB wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt wird und was ihm viel mehr wehtun wird, ist, dass ihm gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis zu entziehen ist und er eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren erhält, in der ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Zusätzlich wird er sicherlich noch die MPU über sich ergehen lassen müssen, bevor er eine neue Fahrerlaubnis beantragen kann.

Ich glaube die Begeisterung des Fahrers wird sich in Grenzen halten, die der anderen Verkehrsteilnehmer hingegen nicht .-)

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Wenn Sie Verdacht haben auf Drogenkonsum (und den haben Sie normalerweise wenn sie sehen dass du Teller hast o.ä.) dann werden Sie dich diesbezüglich wohl in die Mangel nehmen

TheGrow  06.03.2016, 22:32

Warum sollten sie das tun? Der Drogenkonsum ist nicht strafbar

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xActionjacksonx  06.03.2016, 22:33

Oh Pardon, bin irgendwie davon ausgegangen dass es sich um eine Verkehrskontrolle handelt, mein Fehler:D

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TheGrow  06.03.2016, 22:48
@xActionjacksonx

Aus der Fragestellung geht zumindest nicht hervor, dass es sich um eine Verkehrskontrolle handelt. Aber völlig von der Hand zu weisen ist diese Vermutung nicht.

Nur, ob ein Drogentest durchgeführt werden darf, wenn der Verdacht auf Drogenkonsum beim Führen eines Fahrzeuges besteht, bedarf keiner Frage, denn die Antwort dürfte jeden klar sein

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