Führerschein in Polen neu machen trotz Deutscher MPU anordnung?
Hallo erstmal. Das ist eine Frage an jemanden der Ahnung hat also falls du nur etwas gehört hast, kommentier das bitte nicht. Ich möchte gerne nur antworten von Personen die sich mit diesem Thema richtig auseinandersetzen, nicht von Leihen.
Aaaalso... mir wurde vor ein paar Jahren eine MPU angeordnet bzg BTM und Alkohol; womöglich fällt noch eine weitere an bzg des StGB- also praktisch 3 Fragebögen. Ein Freund eines Freundes hat zwar nicht das gleiche schwerwiegende Problem, aber auch eine MPU in DE angeordnet bekommen. Nun. Er hat seinen Führerschein in Polen neu gemacht, inc Fahrpraxis und Theorie. Da er in Deutschland aber kein Fahrverbot hat, sondern nur eine MPU hat angeordnet bekommen, fährt er jetzt mit seinem Polnischen Führerschein als Deutscher Staatsbürger in Deutschland der Klasse B. Auftragen wurde er schon mehrmals kontrolliert hat aber nie Probleme mit der Polizei gehabt; durfte also weiterfahren trotz der MPU die für den Deutschen Führerschein notwendig war. Meine Frage ist jetzt, ob ich Probleme hier bekomme wenn ich meinen Lappen auch in Polen mache, trotz Deutscher MPU. Ich bin euch wirklich herzlich verbunden für eine Hilfreiche Antwort!
Liebe Grüße Floyd
8 Antworten
Wenn eine MPU angeordnet ist darfst du auch erst auf deutschen Straßen fahren wenn du diese absolviert hast. Egal welchen Schein du dann machst. Das wurde vor ein paar Jahren eingeführt da früher viele diese Lücke nutzten auf die du auch hoffst.
Wann hat denn der Freund deines Freundes den Schein gemacht. Vielleicht war es vor dieser Regelung?
Hab ähnliche Situation gehabt,.verjährung dauert 15 jahre,.aber durch connection kann man das umgehen,.wenn man jemanden kennt,der was im system ändern kann und dir einen neuen Führerschein erstellt,.und das mit polnischen behörden,.naja,.man muss reden können und Geld regiert die welt,.
Aber alles in allem geht das,.woanders einen eu lappen zumachen,.hab privat 2 Personen die das so gemacht haben,.allein beruflich brauchte der eine lappen,.das hat 800 euro gekostet,.und rund drei Wochen,.
Für "Klassiker" (Leute die eine MPU-Auflage haben) gibt es schon seit Jahren keine FE mehr in Polen. Du kannst dich dazu gerne mal im EU-FS-Forum belesen...
also praktisch 3 Fragebögen.
Das wurde zwar schon versucht dir zu erklären, aber hier nochmal:
Es geht bei der MPU nicht um Fragebögen, sondern der Gutachter wird deine 3 Fragestellungen in einem Gespräch abhandeln...
Du meldest einen Wohnsitz in Polen beim Einwohnermeldeamt an, brauchst dann lediglich einen Postkasten bei einem Polnischen Staatsbürger, woh du deinen Wohnsitz hast. Die Post die du dann erhältst,läst du dir nach Deutschland schicken oder halt dort öffnen ,fals du dich dort mal wieder beim Einwohnermeldeamt vorstellen sollst ,musst du halt hinfahren. Wichtig ist das du etwas über einem halben Jahr ,deinen Hauptwohnsitz in Polen hast . Am besten ist du beantragst eine Polnische Staatsbürgerschaft ,ist nicht so kompliziert wie in Deutschland . Wenn du dann über ein halbes Jahr, mal ab und zu im Polnischen Einwohnermeldeamt auftauchst um sich nach irgendwelchen Sachen zu erkundigen ,dann hast du auch Nachweise das du dort anscheinend Wohnst . Somit kannst du deinen Führerschein dort ohne MPU innerhalb von c.a 2 Wochen machen . Die Deutsche Polize darf dir deinen Führerschein somit nicht abnehmen , weil du Polnischer Bürger bist . Deinen Postkasten solltest du aber in Polen beibehalten ,fals du mal ein Schreiben von deutschen Ämtern bekommst . Wichtig ist das du eine vertrauenswürdige Person in Polen hast ,wo du gemeldet bist, der dich in einigen Sachen vertritt und dich über wichtige Posteingänge informiert . Es ist Behördlich ja kaum nachzuweisen wie lange du im Jahr in Polen bist , du brauchst ja nicht über ein halbes Jahr am Stück in Polen sein .
Daß der Führerschein-Tourismus schon vor zehn Jahren beendet wurde, sollte sich doch mittlerweile herumgesprochen haben, oder?
Ein polnischer Führerschein ist natürlich theoretisch in Deutschland schon gültig, allerdings nur, wenn er legal erworben wurde. Dazu gehört dann u.a. ein Wohnsitz in Polen, eine nachweisbare Aufenthaltsdauer von min. 160 Tagen / Jahr in Polen (oder alternativ der Nachweis des Lebensmittelpunktes in Polen), usw.
Unter dem Strich: Vergiss es!
Ausser jemand aus deiner Verwandtschaft arbeitet in diesem Gewerbe,.und ist Pole,.der Stellt dir einen neuen legalen aus,.
Das mit dem Wohnsitz regelt die Stelle die sich darum kümmert, das ist in dem Geld das ich bezahle miteinberechnet. Ich müsste mich 2Wochen nach Polen begeben und bekomme einen Aufenthalt mit festem Wohnsitz für 186 Tage in Polen eingetragen. Ich habe mir jetzt schon mit vollem Dasein das ein und andere durchgelesen und komme auf keinen grünen Zweig. Die MPU wurde ja nur angeordnet um meinen alten Führerschein wieder zu bekommen, ich habe ja kein Fahrverbot, nur einen Führerschein Entzug. Meine Frage ist jetzt darf ich trotz Auslandsführerschein ohne Fahrverbot in Deutschland trotz Angeordneter MPU in Deutschland fahren?