Führerschein?

2 Antworten

Bestätigung von der Verkehrsbehörde schriftlich anfordern und den Antwortbrief der Polizei vorlegen

Kommt einmal auf den genauen Wortlaut des Urteils an, das du gekriegt hast.

Dann darauf wo du deinen neuen Führerschein her hast. Hast du den im Ausland gemacht, wo nicht dein ständiger Wohnsitz ist, dann wäre er tatsächlich ungültig.

Ansonsten ist deine Frage leider ziemlich unverständlich geschrieben


Arikan35 
Beitragsersteller
 09.03.2025, 12:47

Habe den Führerschein hier in Deutschland herbekommen.