Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 0.7 Promille und Unfall (mit 16 Jahren), welche Strafe und folgen warten auf mich und meine Eltern?
Hallo,
Ich bin 16 Jahre alt und hab Alkohol getrunken und bin das auto von meinen Eltern gefahren. Das Auto hab ich geklaut bzw. einfach genommmen ohne zu Fragen. Besitze kein Führerschein. Habe beim fahren insgesamt 3 Autos getroffen. Alles was ich getan habe ist komplett kindisch und zusätzlich klar das es Folgen für mich hat. Was wartet auf mich und meine Eltern?
9 Antworten
Hallo, die Eltern werden nicht bestraft. Schließlich haben sie ja nichts von Deiner Fahrt gewusst und haben es bestimmt nicht erlaubt.
Als Jugendlicher werden sich die Strafen in Grenzen halten. Einige Sozialstunden. Vielleicht auch ein paar Freizeitarreste.
Allerdings wirst Du sehr lange warten müsse, bis Du einen Führerschein machen darfst. Vorher müsste dann auch erst die MPU bestanden werden.
Die zivilrechtlichen Forderungen haben es aber in sich. Wie Du Deinen Eltern den Schaden vom eigenen Auto ersetzt, müsstest Du mit denen aushandeln.
Beim Fremdschaden wird die Versicherung bis zu 10 000 € Regress von Dir fordern. Heißt, alles unter 10 000 € müsstest Du zurückzahlen, Bei höhrerm Schaden wäre Deine Rückzahlung dann auf 10 000 € begrenzt.
Mehrfache Strafanzeigen, du kannst dich drauf einstellen mindestens die nächsten 10 Jahre keinen Führerschein machen zu dürfen. Das werden - neben Schadensersatz - viele viele Sozialstunden
Definitiv bei einer Verurteilung mit diesem Sachverhalt und dem vorraussichtlichen Strafmaß - wovon man stark ausgehen kann.
Deine Eltern? Die haben doch nichts gemacht, Strafe und Schadensersatzpflicht gehen einzig und allein auf deine Kappe. Eltern haften nicht für Ihre Kinder, das ist völliger Humbug..
Die Strafe ist unerheblich für Ersttäter. Wahrscheinlich wird es da mit einer Erziehungsmaßnahme getan sein (Sozialstunden sind keine Strafe, sondern erzieherische Maßnahmen). Finanziell bist du natürlich vollkommen zum Schadensersatz verpflichtet, die Kfz Haftpflichtversicherung ist komplett aus der Nummer raus, da Du kein berechtigter Fahrer warst. Würden deine Eltern dir die Berechtigung erteilt haben, würde sogar die Kfz Haftpflichtversicherung die gegnerischen Schäden bezahlen, aber das hätte gleichzeitig strafrechtliche Folgen für deine Eltern. Die Möglichkeit scheidet mit großer Sicherheit aus.
Neben Erziehungsmaßnahmen und Schadensersatzpflicht, kannst Du Außerdem mit einer ein- oder mehrjährigen Führerscheinsperre rechnen müssen. Auch das ist keine Strafe, sondern die Aberkennung der Tauglichkeit ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu können.
Finanziell bist du natürlich vollkommen zum Schadensersatz verpflichtet, die Kfz Haftpflichtversicherung ist komplett aus der Nummer raus, da Du kein berechtigter Fahrer warst.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt immer, auch bei Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss. In dem Fall wird der Versicherungsnehmer aber in Regress genommen und muss bis zu 5000 Euro selbst zahlen.
Du Irrst, in diesem Fall ist selbst die Kfz Haftpflichtversicherung vollkommen Leistungsfrei... es gilt kein Regress, sondern vollkommene Leistungsfreiheit:
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von
höchstens je xx Euro beschränkt.1.
Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung
(§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der Leistungspflicht
befreit sind.
D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat er-langt (z. B. durch Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
1 Gem. § 5 Abs. 3 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens auf 5.000 Euro beschränkt werden.
Quelle: Musterbedingungen des GDV für die Kfz Versicherung
Die Fußnote bezieht sich wie man sieht, auf D.2.3, nicht aber auf D.2.4
Ja, aber er hat das Fahrzeug nicht durch eine Straftat erlangt. Das ist ja kein Diebstahl.
- ist es sehr wohl ein Diebstahl
- gilt das genauso für die Ausübung einer Straftat mit dem Kfz und die hat hier zweifelsfrei stattgefunden
- wäre noch Vorsatz zu nennen, aber das will ich hier nicht unterstellen.
- Es ist kein Diebstahl, da er das Auto nicht behalten wollte. Somit ist es nur eine unbefugte Nutzung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html
- Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss gibt es die Regressforderung.
- Vorsatz ist hier offensichtlich, er hat das Auto ja kaum versehentlich genommen.
Glaub mir, ich arbeite lang genug für Versicherungen, und ich kann Dir mit 100% Sicherheit sagen, dass dieser Fall für die Kfz Versicherung leistungsfrei bleibt, ohne Regress und ohne überhaupt einen Ct. zu bezahlen
- es gibt nur 2 Möglichkeiten, entweder war der Fragesteller von seinen Eltern berechtigt das Fahrzeug zu benutzen, dann müsste die Versicherung wegen diesem Grund leisten, aber das hätte gleichzeitig strafrechtliche Konsequenzen für die Eltern
- der Schaden ist in Ausübung einer Straftat entstanden, nämlich Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen §21 StVG, damit ist das Kfz ein Tatmittel und die Kfz Versicherung ebenfalls vollkommen leistungsfrei.
Hallo
Viele Strafanzeigen, Sozialstunden und vielleicht eine sperre sodass du ein paar Jahre den Führerschein nicht machen darfst. Schon schade wenn man bedenkt dass die Zeit von 18-23 Jahren die beste Zeit mit dem Führerschein ist (Autotreffen.....).
Na ja, es trifft ja wohl keinen Armen.
Kommt es auch auf dem Führungszeugnis?