Deine Eltern? Die haben doch nichts gemacht, Strafe und Schadensersatzpflicht gehen einzig und allein auf deine Kappe. Eltern haften nicht für Ihre Kinder, das ist völliger Humbug..

Die Strafe ist unerheblich für Ersttäter. Wahrscheinlich wird es da mit einer Erziehungsmaßnahme getan sein (Sozialstunden sind keine Strafe, sondern erzieherische Maßnahmen). Finanziell bist du natürlich vollkommen zum Schadensersatz verpflichtet, die Kfz Haftpflichtversicherung ist komplett aus der Nummer raus, da Du kein berechtigter Fahrer warst. Würden deine Eltern dir die Berechtigung erteilt haben, würde sogar die Kfz Haftpflichtversicherung die gegnerischen Schäden bezahlen, aber das hätte gleichzeitig strafrechtliche Folgen für deine Eltern. Die Möglichkeit scheidet mit großer Sicherheit aus.

Neben Erziehungsmaßnahmen und Schadensersatzpflicht, kannst Du Außerdem mit einer ein- oder mehrjährigen Führerscheinsperre rechnen müssen. Auch das ist keine Strafe, sondern die Aberkennung der Tauglichkeit ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu können.

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