Erfahrungen mit Ordnungswidrigkeit wegen Karton mit Adressaufkleber – wie geht die Behörde damit um?

5 Antworten

Ich kann natürlich nicht vorhersehen, wie Deine Behörde da reagiert.

Aber ich denke wenn Du das so schilderst wie hier, werden die das nicht weiter verfolgen. Schließlich können die das ja nicht beweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du solltest auf jeden Fall den Sachverhalt schildern. Eventuell hast du dann Glück mit der Behörde.

Rein formal bist du als Unternehmen für die ordnungsgemäße Entsorgung deines Gewerbeabfalls zuständig. Das ist in diesem Fall definitiv nicht geschehen und du wirst der Behörde auch nicht nachweisen können, dass du den Karton ordnungsgemäß entsorgt hast.

Ich würde nach der Stellungnahme abwarten, was die Behörde entscheidet. Wenn du eine Strafe bekommst, würde ich diese als Lehrgeld ansehen.

Wenn ihr die Weitergabe von Kartons als Service seht, dann solltet ihr auf jeden Fall Adressaufkleber vorher entfernen um so etwas in Zukunft zu vermeiden.


bloomberg360 
Beitragsersteller
 29.07.2025, 23:31

Ein Punkt ist mir aber wichtig zu ergänzen:

Rein formal ist man als Unternehmen tatsächlich für die eigene Abfallentsorgung verantwortlich – aber in diesem Fall ist nicht bewiesen, dass es sich um meinen Abfall handelt. Wir geben Kartons regelmäßig an Kunden weiter, und ein Adressaufkleber ist rechtlich gesehen kein ausreichender Beweis, dass wir selbst diesen Karton entsorgt haben. Die Beweislast liegt bei der Behörde. Oder sehe ich das falsch?

katrine20  29.07.2025, 23:39
@bloomberg360

Wenn dir etwas in dem Karton geliefert wurde, dann ist es dein eigener Abfall. Und daher musst du zumindest schlüssig erläutern können, wie du deinen Abfall ordnungsgemäß entsorgst.

Im geschäftlichen Umfeld gelten leider oft andere Regeln als bei Privatpersonen. Deshalb habe ich geschrieben, dass du das ruhig so schildern solltest. Im Endeffekt bekommst du dann ein Ergebnis in Form eines Bescheides gegen den du dann immer noch vorgehen kannst.

Schildere es so wie du es für richtig hälst, dann kannst du nur abwarten wie die Behörde entscheidet.

...und in Zukunft entweder keine Kartons mehr rausgeben, oder wenigstes die Adressaufkleber abmachen bevor man Kartons verschenkt.

Wir geben regelmäßig leere Kartons an Kunden weiter (Serviceleistung) und können gar nicht nachvollziehen, wer diesen Karton dorthin gebracht hat.
Jetzt soll ich mich zur Anhörung äußern. Ich habe bereits dargelegt, dass weder ich noch meine Mitarbeiter den Karton abgeladen haben und dass ein Adressaufkleber kein eindeutiger Beweis ist.

So würde ich es schildern.

Falls das Ordnungsamt zu Deinen Ungusten entscheidet, empfehle ich, einen Anwalr einzuschalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..