Erfahrungen mit Ordnungswidrigkeit wegen Karton mit Adressaufkleber – wie geht die Behörde damit um?
Hallo zusammen,
ich habe aktuell Post vom Ordnungsamt bekommen, weil ein Karton mit unserem Firmenadressaufkleber ( Lotto Tabak Post Geschäft) irgendwo illegal entsorgt wurde. Wir geben regelmäßig leere Kartons an Kunden weiter (Serviceleistung) und können gar nicht nachvollziehen, wer diesen Karton dorthin gebracht hat.
Jetzt soll ich mich zur Anhörung äußern. Ich habe bereits dargelegt, dass weder ich noch meine Mitarbeiter den Karton abgeladen haben und dass ein Adressaufkleber kein eindeutiger Beweis ist.
Meine Frage an euch:
- Hat jemand schon mal ähnliche Post bekommen?
- Wie sind eure Erfahrungen: Stellen die Behörden das Verfahren ein, wenn man klar macht, dass der Karton weitergegeben wurde?
- Muss ich mit einem Bußgeld rechnen, obwohl nicht bewiesen werden kann, dass wir den Karton entsorgt haben?
- Bringt es etwas, ein ärztliches Attest (z.B. wegen Krankheit / Schwangerschaft) mitzuschicken, um zu zeigen, dass ich nicht selbst tätig werden konnte?
Bin gespannt auf eure Erfahrungen und Tipps, wie die Behörden in solchen Fällen reagieren.
5 Antworten
Ich kann natürlich nicht vorhersehen, wie Deine Behörde da reagiert.
Aber ich denke wenn Du das so schilderst wie hier, werden die das nicht weiter verfolgen. Schließlich können die das ja nicht beweisen.
Du solltest auf jeden Fall den Sachverhalt schildern. Eventuell hast du dann Glück mit der Behörde.
Rein formal bist du als Unternehmen für die ordnungsgemäße Entsorgung deines Gewerbeabfalls zuständig. Das ist in diesem Fall definitiv nicht geschehen und du wirst der Behörde auch nicht nachweisen können, dass du den Karton ordnungsgemäß entsorgt hast.
Ich würde nach der Stellungnahme abwarten, was die Behörde entscheidet. Wenn du eine Strafe bekommst, würde ich diese als Lehrgeld ansehen.
Wenn ihr die Weitergabe von Kartons als Service seht, dann solltet ihr auf jeden Fall Adressaufkleber vorher entfernen um so etwas in Zukunft zu vermeiden.
Wenn dir etwas in dem Karton geliefert wurde, dann ist es dein eigener Abfall. Und daher musst du zumindest schlüssig erläutern können, wie du deinen Abfall ordnungsgemäß entsorgst.
Im geschäftlichen Umfeld gelten leider oft andere Regeln als bei Privatpersonen. Deshalb habe ich geschrieben, dass du das ruhig so schildern solltest. Im Endeffekt bekommst du dann ein Ergebnis in Form eines Bescheides gegen den du dann immer noch vorgehen kannst.
Schildere es so wie du es für richtig hälst, dann kannst du nur abwarten wie die Behörde entscheidet.
...und in Zukunft entweder keine Kartons mehr rausgeben, oder wenigstes die Adressaufkleber abmachen bevor man Kartons verschenkt.
Wir geben regelmäßig leere Kartons an Kunden weiter (Serviceleistung) und können gar nicht nachvollziehen, wer diesen Karton dorthin gebracht hat.
Jetzt soll ich mich zur Anhörung äußern. Ich habe bereits dargelegt, dass weder ich noch meine Mitarbeiter den Karton abgeladen haben und dass ein Adressaufkleber kein eindeutiger Beweis ist.
So würde ich es schildern.
Falls das Ordnungsamt zu Deinen Ungusten entscheidet, empfehle ich, einen Anwalr einzuschalten.
Ein Punkt ist mir aber wichtig zu ergänzen:
Rein formal ist man als Unternehmen tatsächlich für die eigene Abfallentsorgung verantwortlich – aber in diesem Fall ist nicht bewiesen, dass es sich um meinen Abfall handelt. Wir geben Kartons regelmäßig an Kunden weiter, und ein Adressaufkleber ist rechtlich gesehen kein ausreichender Beweis, dass wir selbst diesen Karton entsorgt haben. Die Beweislast liegt bei der Behörde. Oder sehe ich das falsch?